Mehrere Wärmemengenzähler in einer WEG korrekt berechnen?

2 Antworten

Es fehlen Angaben.
Wenn das eine Nebenkostenabrechnung werden soll, müssen zwischen 30% und 50% über die Wohnfläche umgelegt werden. Für diese Betrachtung würde auch das Verhältnis der Wohnflächen von Haus A und Haus B reichen.
Zusätzlich: Das darfst Du nun natürlich nicht willkürlich festlegen, sondern das muss vorab vertraglich passiert sein.

Ansonsten (ohne diese Umlage): Erzeugte Gesamtwärmemenge sind ja 6808 kWh. Also eine (übliche) JAZ von 3,13 für die WP.

Eigentlich musst Du nur den Warmwasserverbrauch ins Verhältnis setzen: 40,2% für Haus A (entspricht 1309,63 kWh) und 59,73% für Haus B (entspricht 1942,37 kWh).

Somit sind es 2347,63 kWh (34,483% der Gesamtkosten) für Haus A und 4460,37 kWh (65,517% der Gesamtkosten) für Haus B.

Es fehlt jedoch - wie eingangs beschrieben - eigentlich noch die Umlage über die Fläche.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mit offenen Augen in der Welt unterwegs.

Hey ! Danke für deine Antwort.

Die Fläche ist bei beiden Hausteilen absolut identisch. Daher habe ich sie nicht mit einbezogen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

lisaloge  02.01.2025, 21:32

Trotzdem müssen 30% bis 50% der Gesamtheizleistung von 3556 kWh auf die Fläche umgelegt werden.

Also in Deinem Fall mindestens 533,4 kWh pro Haus.

chrilux128 
Beitragsersteller
 02.01.2025, 22:35
@lisaloge

Eins verstehe ich nicht.

Die Fläche beider HHäusern exakt gleich. Der Verbrauch wird quasi ja gemessen. Somit habe ich ja einen genauen Verbrauch.

Die eigentliche Frage ist ja, wie ich mit den 2 ermittelten Prozentzahlen vom Hauptstromzähler der WP auf die korrekten Anteile komme?

lisaloge  03.01.2025, 07:18
@chrilux128

Über die Umlage nach Fläche kommst Du nicht herum - wenn Du es rechtssicher - wie von Dir gefordert - machen willst.

Siehe dazu auch https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__7.html

Hintergrund dazu ist (wahrscheinlich), alle Parteien an den Heizkosten zu beteiligen, auch wenn sie wenig bis überhaupt nicht heizen.

Gerechter - auch in eurem Fall - wäre natürlich eine Abrechnung rein nach Verbrauch. Aber das würde die Abrechnung eben anfechtbar machen.