Mehrere Wärmemengenzähler in einer WEG korrekt berechnen?
Moinsen,
ich stehe als Abrechnungslaie vor einem kleinen Problem und vielleicht habt ihr eine Idee?! Würde mich sehr freuen. Folgendes:
Es ist ein Objekt mit 2 Wohneinheiten. Haus A und Haus B.
Es gibt eine Wasserpumpe, welche im Zeitraum 2176 kwh verbraucht hat.
Darüber läuft Warmwasser sowie Heizung. Für die Heizung gibt es einen Wärmemengenzähler für Haus A sowie Haus B.
Verbrauch Heizung:
Haus A: 1038 kwh
Haus A: 2518 kwh
Das entspricht einer prozentualen Aufteilung von 29,2 % für Haus A und 70,8 % für Haus B.
Verbrauch Warmwasser:
Wärmemengenzähler (gibt nur einen für das Gesamtwarmwasser): 3252 kwh
Haus A: 17,8 Kubik
Haus A: 26,4 Kubik
Das entspricht einer prozentualen Aufteilung von 40,3 % für Haus A und 59,7 % für Haus B.
Jetzt habe ich für Haus A und B jeweils 2 Prozentzahlen und muss das Ganze auf den Gesamtverbrauch von 2176 kwh aufteilen.
Wie zum Teufel stelle ich das an, dass es rechtssicher und technisch alsauch mathematisch korrekt ist?
Ich komme mir vor, als hätte ich niemals Abitur gemacht ;-D
Oder aber gehe ich das Ganze grundsätzlich mit einem falschen Gedankengang an?
Danke Euch für jede Unterstützung!
2 Antworten
Es fehlen Angaben.
Wenn das eine Nebenkostenabrechnung werden soll, müssen zwischen 30% und 50% über die Wohnfläche umgelegt werden. Für diese Betrachtung würde auch das Verhältnis der Wohnflächen von Haus A und Haus B reichen.
Zusätzlich: Das darfst Du nun natürlich nicht willkürlich festlegen, sondern das muss vorab vertraglich passiert sein.
Ansonsten (ohne diese Umlage): Erzeugte Gesamtwärmemenge sind ja 6808 kWh. Also eine (übliche) JAZ von 3,13 für die WP.
Eigentlich musst Du nur den Warmwasserverbrauch ins Verhältnis setzen: 40,2% für Haus A (entspricht 1309,63 kWh) und 59,73% für Haus B (entspricht 1942,37 kWh).
Somit sind es 2347,63 kWh (34,483% der Gesamtkosten) für Haus A und 4460,37 kWh (65,517% der Gesamtkosten) für Haus B.
Es fehlt jedoch - wie eingangs beschrieben - eigentlich noch die Umlage über die Fläche.
Hey ! Danke für deine Antwort.
Die Fläche ist bei beiden Hausteilen absolut identisch. Daher habe ich sie nicht mit einbezogen.
Eins verstehe ich nicht.
Die Fläche beider HHäusern exakt gleich. Der Verbrauch wird quasi ja gemessen. Somit habe ich ja einen genauen Verbrauch.
Die eigentliche Frage ist ja, wie ich mit den 2 ermittelten Prozentzahlen vom Hauptstromzähler der WP auf die korrekten Anteile komme?
Über die Umlage nach Fläche kommst Du nicht herum - wenn Du es rechtssicher - wie von Dir gefordert - machen willst.
Siehe dazu auch https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__7.html
Hintergrund dazu ist (wahrscheinlich), alle Parteien an den Heizkosten zu beteiligen, auch wenn sie wenig bis überhaupt nicht heizen.
Gerechter - auch in eurem Fall - wäre natürlich eine Abrechnung rein nach Verbrauch. Aber das würde die Abrechnung eben anfechtbar machen.
Trotzdem müssen 30% bis 50% der Gesamtheizleistung von 3556 kWh auf die Fläche umgelegt werden.
Also in Deinem Fall mindestens 533,4 kWh pro Haus.