mechanische strafabeiten abschreiben?
hallo zusammen,
wenn ein lehrer einen schüler einen text abschreiben lässt ist dies ja laut gesetz zulässig. allerdings ist es garantiert verboten sogenannte mechanische strafarbeiten zu verhängen (laut rechtsanwälten), das heißt einen text oder satz mehrmals abschreiben. allerdings weiß ich nicht in welchem gesetz das niedergeschrieben steht, und ich so einen handfesten beweis gegen meinen lehrer habe. könnt ihr mir sagen in welchem paragrafen das steht?
danke im vorraus
9 Antworten
Hey,
das ist in den Schulgesetzen der einzelnen Ländern geregelt. Es steht aber auch nicht explizit drin, dass es verboten ist, aber es entspricht nicht dem vorgegeben Ordnungsmaßnahmen. Somit ist diese Art der Maßnahme tatsächlich in den meisten Fällen nicht zulässig.
bei uns in Thüringen ist das der §51 Pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen
da heißt es: (1) Pädagogische Maßnahmen liegen in der Verantwortung der Schule und gewährleisten die Entwicklung des Schülers im Sinne des Bildungs- und Erziehungsauftrages.
Das wiederholte Abschreiben eines Satzes steht eben im Widerspruch zum Bildungs- und Erziehungsauftrages, da sie eben die Entwicklung des Schülers nicht zum positiven beeinflusst.
einen bestimmten Text als Wiederholung abschreiben zu lassen oder versäumte Inhalte (durch Störungen o.ä.) nacharbeiten zu lassen ist wiederum völlig in Ordnung
Liebe Grüße
Danke für den Kommentar,
du hast natürlich Recht, aber so habe ich das auch nicht gemeint. Die Schüler 20 mal den Buchstaben „M“ schreiben zu lassen ist auch vollkommen in Ordnung, da es einen pädagogischen Zweck erfüllt. Aber einem Schüler 20 mal den Satz „Ich darf den Unterricht nicht stören“ schreiben zu lassen, wäre eine Strafe. Diese ist in dieser Form nicht gewünscht, da es dem Schüler natürlich klar ist, dass er nicht stören soll.
liebe Grüße
Wäre es dem Schüler klar, würde er sich ja entsprechend benehmen - oder danach nicht rumheulen und um Paragraphen betteln, wenn er erwischt wurde.
Folgende Paragraphen:
zur pädagogischen Freiheit des Lehrers:
Die Unterrichtstätigkeit der Lehrer an öffentlichen Schulen ist Berufsausübung, die nach Art. 12 Abs. 1 GG durch Gesetz geregelt werden kann. Der Gesetzgeber hat im Rahmen der Wahrung des Grundrechts auf Freiheit der Berufsausübung nach Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit die Unterrichtstätigkeit des Lehrers an öffentlichen Schulen im Visier. Er kann dem einzelnen Lehrer durch einen Rahmenplan vorschreiben, welche Bildungsinhalte und Unterrichtsziele zu erreichen sind, durch bestimmte Kontrollen der Leistungen der Schüler kann ein Nachweis über den Erfolg der pädagogischen Arbeit abverlangt werden. Darüber hinausgehende Einschränkungen der Unterrichtsfreiheit des einzelnen Lehrers wären bereits bedenklich und könnten das Grundrecht auf Freiheit der Berufsausübung verletzen.
Quelle: https://www.schulleitung-online.de/freiheitsrechte-der-lehrkraefte/150/185/3967/
Zur Berechtigung von Sonderarbeiten:
Schulgesetz für NRW z.B.:
§ 53
Erzieherische Einwirkungen,
Ordnungsmaßnahmen
(1) Erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen dienen der geordneten Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule sowie dem Schutz von Personen und Sachen. Sie können angewendet werden, wenn eine Schülerin oder ein Schüler Pflichten verletzt. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist zu beachten……
(2) Zu den erzieherischen Einwirkungen gehören insbesondere ….. die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, das Fehlverhalten zu verdeutlichen.
Das heißt dann: Wenn der Lehrer im Einzelfall der Auffassung ist, dass genau das mehrfache Abschreiben eines Textes oder Satzes dir dein Fehlverhalten deutlich macht, darf er das anordnen.
Das steht in den jeweiligen Schulgesetzen des Bundeslandes.
Darüberhinaus kann auch etwas in der Schulordnung der jeweiligen Schule stehen.
Lies den Abschnitt "Erziehungsmaßnahmen" des Schulgesetzes Deines Bundeslandes.
Die Strafe sollte einen pädagogischen Wert haben. Es kommt also auf den Inhalt des Textes an.
Das ist egal. Wenn er 200x schreiben muss, ich darf den Unterricht nicht stören, ist das vollkommen in Ordnung.
Ich wäre ja auch für Müll einsammeln oder Klassenzimner fegen. Aber dafür gibt es wohl auch Gesetze.
Häh? Zum Beispiel, 200 mal zu schreiben, dass man den Unterricht nicht stören darf...
Häufige Wiederholungen führen zur Verinnerlichung. Also durchaus eine positive Entwicklung des Schülers...