Darf ein Lehrer einem Schüler einen SINNLOSEN Text als Strafarbeit abschreiben lassen?

9 Antworten

Jetzt ist ja die Frage, was Du viel falsch gemacht hast. Rechtschreibung, Grammatik? Und selbst Deinen Beispieltext könnte man als Begründung gelten lassen, wenn man beispielsweise die Aufgabe fortführt: "…Mache Dir Gedanken über Dein Fehlverhalten und lege dar, welche Konsequenzen Du daraus ziehst."

Nein, muss man nicht.

Du hast reichtig erkannt das eine erzeiherische Einwirkung auch einen pädagogischen Wert habn muss, das ergibt sich shon aus dem Namen.

nein, das darf er nicht. die aufgabe muss sich entweder auf den stoff beziehen, den der schüler durch sein verhalten verpasst hat, oder eine wiedegutmachung sein für etwas, das er angerichtet hat. eine strafe, die nur reinen strafcharakter hat, ist nicht erlaubt

Nein, das ist körperliche Züchtigung. Ebenso verboten ist daher als Strafarbeit z.B: das 100malige Abschreiben des gleichen Satzes ("Ich darf nicht [...]").

Ein gewisser pädagogischer Wert sollte schon vorhanden sein.

P.S. an alle Sportlehrer: Liegestütze als "Strafarbeit" sind daher auch illegal.

Woher ich das weiß:Recherche