Man darf im Bundestag doch nicht belidugen, aber was wenn man indirekt beleidigt? Geht das?
Wenn man den Bundestagspräsidenten fragt ob man (beispielsweise) Alice Weidel als dumme B*tch bezeichnen dürfte? wird das auch als Beleidigung eingestuft?
5 Antworten
Glückwunsch !
Habe eben das erste Mal (angeregt durch deine Frage) so ein Chatdingens benutzt, irgendwas mit GPT
Muss ich gleich morgen früh stolz meinen Enkeln erzählen, was sie für nen modernen Opa haben ^^
Jedenfalls:
Es ist nicht erlaubt, im Bundestag zu beleidigen, weder direkt noch indirekt. Eine indirekte Beleidigung kann jedoch schwieriger zu beweisen sein als eine direkte Beleidigung. Wenn Sie sich unsicher sind, ob eine Aussage eine Beleidigung darstellt, können Sie sich an den Präsidenten des Bundestages wenden, der die Einhaltung der Geschäftsordnung überwacht
Zu deiner Information:
Den blauen Text kann man auch anklicken, da öffnet sich dann noch eine ausführlichere Seite.
Wenn man den Bundestagspräsidenten fragt ob man (beispielsweise) Alice Weidel als dumme B*tch bezeichnen dürfte? wird das auch als Beleidigung eingestuft?
Ich glaube nicht, dass er dich wegen Beleidigung anzeigen würde, wenn du ihn (den Bundespräsidenten) diskret danach fragst.
Vielleicht würde er davon ausgehen, dass du wissen müsstest, dass 'dumme B*tch eine Beleidigung ist. (auch wenn Du wirklich meinst, dass Sie eine solche sei)
btw.:
Hatte es irgendwelche Folgen für Frau Weidel, als Sie sagte:
"Dieses Land wird von Idioten regiert !" ?
Ich finde dazu nichts.
Würde es aber schon als eine Form von Beleidigung einordnen (auch wenn Sie wirklich meint, dass es so sei)
Selbst wirklich etwas zu meinen und zu glauben kann zu einer Beleidigung führen wenn man es äußert.
"Dieses Land wird von Idioten regiert !" ?
falsch liegt sie damit ja nicht. ich weiß dazu auch nichts genaues.
Paragraf 1 des Grundgesetzes: die Würde des Menschen ist unantastbar. Das geschieht aber weder im realen Leben, noch im Bundestag, weil es niemand strafrechtlich durchsetzt.
Beleidigungen ansich sind immer strafbar. Siehe hierzu § 185 Absatz 1 StGB.
"als dumme B*tch bezeichnen" ... derart kann dich u.U. schon mal flott 2.000,-€ Geldstrafe kosten, wenn nicht sogar etwas mehr.
Abgeordnete dürfen wegen keiner Äußerung im Parlament juristisch oder dienstlich belangt werden (Indemnität), außer bei verleumderischen Beleidigungen. Es gibt sicher einen gewissen Ermessensspielraum, wann eine Beleidigung "verleumderisch" ist (Dein Beispiel gehört aber sicher dazu), aber wahrscheinlich ist es unerheblich, ob es eine direkte oder indirekte Beleidigung ist.
Parlamentarier genießen Immunität ; - )
Immunität schützt nur vor Strafverfolgung und kann auch aufgehoben werden, schützt also nicht vor Strafe. Wichtiger im Kontext von Äußerungsdelikten im Parlament ist dagegen die Indemnität.
ja aber es geht um indirekte Beleidigungen und in Bezug auf den Bundestag und mal ehrlich wer zeigt einen für so eine harmlose Beleidigung an?