Für viele Patienten kann es sehr befreiend sein, nach mehreren Tagen im Bett auch einmal raus zu kommen. Dürfen Patienten das Krankenhausgelände einfach so verlassen?
Das hängt ganz individuell von der Indikation und der Behandlung ab. Zumindest auf dem Krankenhausgelände dürfen sich die meisten Patienten frei bewegen.
In jedem Fall sollten Sie sich aber von den Stationsschwestern abmelden, wenn Sie einen Spaziergang auf dem Gelände planen. Die meisten Kliniken haben Park- oder Grünanlagen im Außenbereich, die zum Verweilen und frische Luft schnappen einladen. Eine willkommene Abwechslung zu den sterilen Krankenzimmern.
Wer hingegen das Krankenhausgelände stundenweise verlassen möchte, sollte dies in jedem Fall mit dem behandelnden Team abklären. Bei stationären Behandlungen ist ein Verlassen des Geländes fast immer ausgeschlossen. Außerdem: beim Verlassen des Krankenhausgeländes verfällt auch der Versicherungsschutz.
Für eventuell aufkommende Schäden oder Unfälle tragen Sie in diesem Fall daher selbst die Verantwortung.
Wenn Sie das Gelände verlassen möchten, und dies im Rahmen Ihrer Erkrankung möglich ist und vom behandelnden Arzt erlaubt wird, müssen Sie ein Dokument unterschreiben, welches für die Dauer Ihres Fernbleibens Ihren Verzicht auf etwaige Versicherungsansprüche an das Krankenhaus bestätigt.
Verlassen Sie das Krankenhausgelände zu Ihrer eigenen Sicherheit bitte nur mit Genehmigung des Arztes, und nur wenn Sie sich über mögliche Konsequenzen bewusst sind.
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