Mahnung vom Jobcenter ( ich bin erst 18 Jahre alt)?
Hallo liebe Community,
und zwar habe ich vom Jobcenter eine Mahnung bekommen in Höhe 1840 €.
Meine Familie und ich beziehen Leistungen vom Jobcenter. Diese Summe setzt sich aus der Unterkunft/ Heizung und Regelbedarf zusammen vom 01.03.2023 - 31.08.2023 . Zu dem Zeitpunkt war ich jedoch Minderjährig. Was soll ich jetzt machen? Mir wurde geraten einen Widerspruch zu schreiben ,aber ich habe mich noch nie mit sowas auseinandersetzt noch weiss ich nicht wie man einen Widerspruch verfasst. Kennt sich jemand damit aus und kann mir bitte helfen?
Vielen Dank im Voraus
4 Antworten
Wenn es darum um zu Unrecht bezogene Leistungen für dich geht, die deine Eltern für dich als minderjähriges Kind erhalten haben, dann lege gegen diese Forderung einen schriftlichen formlosen Widerspruch ein.
Den musst Du nicht begründen, einfach schreiben, hiermit lege ich Name und Geburtsdaten und Nummer der BG - Bedarfsgemeinschaft gegen ihre Forderung von Datum der Forderung in Höhe von 1840 Euro einen Widerspruch ein.
Dieser beruht auf Paragraf 1629 a BGB - beschränkte Minderjährigenhaftung.
Mehr musst Du dazu nicht schreiben, dazu legst Du einen Nachweis in Kopie über dein Vermögen zum Zeitpunkt deines 18 Geburtstags bei.
Solltest Du dir aus dem Internet suchen und genau durchlesen !
Helfen mußt Du Dir selbst, und, wenn die Forderung begründet ist, mußt Du grundsätzlich zahlen.
Wende Dich an z.B. die Vebraucherzentrale bzw.- an einen Fachanwalt für Sozialrecht:
Ihr habt doch einen Rückforderungsbescheid, bzw. eine Neuberechnung erhalten, dagegen hättet ihr Widerspruch einlegen können, nun ist es zu spät. Wende dich an deine Eltern, die haben das ja damals verbockt
Den musst du nicht begründen. Einfach schriftlich und fristgerecht Widerspruch einreichen!
Weiß ich selbst, bin Beamtin 😁 😁. Für die Schrottfrage kann ich nichts! Er war ja als Minderjähriger auch nicht der Antragsteller.
Warum rätst du ihm das dann?. Er ist doch schon verwirrt genug
Er fragte explizit, wie ein Widerspruch einzulegen sei. Ich schrieb: Fristgerecht und ohne Begründung!
Das Problem ist weiß nicht was alles in dem Widerspruch rein muss
Gegen eine Mahnung kann man keinen Widerspruch einlegen