Mahnung vom Jobcenter ( ich bin erst 18 Jahre alt)?

4 Antworten

Wenn es darum um zu Unrecht bezogene Leistungen für dich geht, die deine Eltern für dich als minderjähriges Kind erhalten haben, dann lege gegen diese Forderung einen schriftlichen formlosen Widerspruch ein.

Den musst Du nicht begründen, einfach schreiben, hiermit lege ich Name und Geburtsdaten und Nummer der BG - Bedarfsgemeinschaft gegen ihre Forderung von Datum der Forderung in Höhe von 1840 Euro einen Widerspruch ein.

Dieser beruht auf Paragraf 1629 a BGB - beschränkte Minderjährigenhaftung.

Mehr musst Du dazu nicht schreiben, dazu legst Du einen Nachweis in Kopie über dein Vermögen zum Zeitpunkt deines 18 Geburtstags bei.

Solltest Du dir aus dem Internet suchen und genau durchlesen !

Helfen mußt Du Dir selbst, und, wenn die Forderung begründet ist, mußt Du grundsätzlich zahlen.

Wende Dich an z.B. die Vebraucherzentrale bzw.- an einen Fachanwalt für Sozialrecht:

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Ihr habt doch einen Rückforderungsbescheid, bzw. eine Neuberechnung erhalten, dagegen hättet ihr Widerspruch einlegen können, nun ist es zu spät. Wende dich an deine Eltern, die haben das ja damals verbockt

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verwaltungsangestellte

LeckermaulVK  10.08.2024, 14:37

Verboc? 😁 😁 😁 😁

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Den musst du nicht begründen. Einfach schriftlich und fristgerecht Widerspruch einreichen!


TinaPauli  10.08.2024, 14:28

Gegen eine Mahnung kann man keinen Widerspruch einlegen

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LeckermaulVK  10.08.2024, 14:36
@TinaPauli

Weiß ich selbst, bin Beamtin 😁 😁. Für die Schrottfrage kann ich nichts! Er war ja als Minderjähriger auch nicht der Antragsteller.

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LeckermaulVK  10.08.2024, 16:47
@TinaPauli

Er fragte explizit, wie ein Widerspruch einzulegen sei. Ich schrieb: Fristgerecht und ohne Begründung!

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