Lohnabrechnung?
Ich habe eine fristlose Kündigung bekommen.
ich habe bei Burger King gearbeitet und am 4.9 meine Lohnabrechnung bekommen. Bis heute kein Geld auf dem Konto. In der Lohnabrechnung stehen meine Bankverbindung nicht, da steht nur »Betrag erhalten«
Ich habe heute mit meinem ex Chef gesprochen und der meinte meine Bankverbindung wären falsch und der Lohn wäre wieder zu ihm zurückgekommen. Auf die Frage ob er mir das Geld bar auszahlen könnte, meinte er zu mir das mache er nicht. Wo ich am Samstag mit ihm gesprochen hatte, hatte er mir aber erzählt das das Geld Montag auf meinem Konto sein würde. Ich sollte ihm heute nochmal meine Bankverbindung schicken, was ich auch getan habe.
ich habe denen auch die richtigen Bankverbindung gegeben!
Da stimmt doch was nicht, oder?
was mich stutzig macht ist das da Betrag erhalten steht
5 Antworten
Da hab ich doch glatt mal was interessantes gefunden
"Der § 288 Abs. 5 BGB ist seit dem 01. Juli 2016 uneingeschränkt für alle Arbeitsverträge anwendbar. Dieser führt dazu, dass ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber immer dann pauschal 40 Euro zusätzlich zum Lohn verlangen kann, wenn dieser dem Arbeitnehmer das Gehalt zu spät ausbezahlt oder überwiesen hat."
Und hier gibts die Quelle: https://www.gansel-rechtsanwaelte.de/schlagzeile/verspaetete-gehaltszahlung-jetzt-gibt-es-40-euro-extra-gehalt#:~:text=Arbeitnehmer%20deutlich%20verbessert.-,Der%20%C2%A7%20288%20Abs.,sp%C3%A4t%20ausbezahlt%20oder%20%C3%BCberwiesen%20hat.
Ansonsten:
- den Arbeitgeber schriftlich oder mündlich zur Zahlung auffordern und eine Frist zur Zahlung setzen,
- den Arbeitgeber abmahnen,
- Zinsen verlangen,
- Schadensersatz verlangen,
- eine Klage auf Zahlung erheben,
Aber wenn die Schuld bei dir liegts weil du falsche Daten gegeben hast würde ich die Füße still halten erstmals
Deine Quelle ist veraltet.
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitnehmer bei Verzug des Arbeitgebers mit der Entgeltzahlung keinen Anspruch auf die Verzugskostenpauschale in Höhe von 40 Euro nach § 288 Abs. 5 BGB haben ( Urteil vom 25.09.2018 – 8 AZR 26/18). Die Erfurter Richter korrigierten damit die bislang ganz überwiegend von den Arbeit- und Landesarbeitsgerichten vertretene Auffassung, dass die zivilrechtliche Verzugskostenpauschale ohne weiteres auch im Arbeitsrecht anwendbar ist.
Ich habe denen die richtigen Bankverbindung gegeben. Die hatten auch meine Bankkarte da
heute ist der erst der "nächste Arbeitstag". Du musst dem AG schon die Gelegenheit geben dein Mail zu lesen und entsprechende Schritte einzuleiten. Wie lange hast du dort gearbeitet? War die Überweisung gar das erste Mal? Dann ist der Fehler sogar nachvollziehbar.
Du wirst jetzt ohnehin mehrere Tage warten müssen bis das Geld kommt, da die Überweisung der Bank vermutlich erst 1 bis 2 Tage dauert.
Warte noch 2-3 Tage, wenn du ihm heute erst deine Bankverbindung gegeben hast, kann er es frühestens heute nochmal mit den ihm vorliegenden Daten vergleichen und dann erneut überweisen.
Wenn du die falsche Bankverbindung genannt hast, dann kann das Geld doch nicht da sein.
Gib ihm deine korrekte Bankverbindung, dann wird das Geld auch bald auf deinem Konto sein.
Ich habe denen die richtigen Bankverbindung gegeben! Die hatten meine Bankkarte auch da
Heute ist ja auch erst der 7. und zufällig war ja auch Wochenende.