Lehrer und Erste Hilfe :)

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Prinzipiell hat sich ein Lehrer bei einer Notfallsituation genauso zu verhalten wie ein Fleisch- und-Wurstwaren-Fachverkäufer. Jeder ist zur Hilfeleistung bei Notfällen verpflichtet und macht sich nach § 323c StGB strafbar, wenn er es unterlässt.

Eine falsche Erste-Hilfe (wie z.B. "die Wange tätscheln") bringt zwar dem Patienten nichts, ist aber sicher nicht strafbar oder auch nicht verwerflich, wenn es aus unwissenheit geschiet.

Die richtige Vorgehensweise ist immer die gleiche:

  • Laut ansprechen, an den Schultern rütteln. Kommt keine Reaktion: Hilfe rufen (112)
  • Dann den Kopf nackenwärts beugen und das Kinn anheben. Atmung 5-10 Sekunden durch gleichzeitiges "hören, fühlen, Brustkorb beobachten" prüfen.
  • Normale Atmung vorhanden?: Ab in die (am besten stabile) Seitenlage, zudecken und weiter die Atmung im Blick halten.
  • Keine Atmung erkennbar: Brust freimachen (Klamotten aufreißen - auch den BH!) und kräftig (fausttief) und schnell (mind. 100/min) in der Mitte zwischen den Brustwarzen drücken.

Das sind die einfachsten und effizientesten Maßnahmen zur Lebenserhaltung.

Handelt es sich beim Lehrer nicht nur um einen sondern um Deinen, ist dieser sogar noch deutlich mehr in der Verantwortung, da er in einer Garantenstellung zu seinem Schüler steht.

Personen mit einer besonderen Aufsichts - oder Sorgfaltspflicht (Eltern, Lehrer, der Bademeister, die Krankenschwester etc.) würden bei einer unterlassenen Hilfeleistung deutlich schärfer bestraft als jemand der in keiner Rechtsbeziehung zum Patienten steht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Seit 40 Jhr. als RS/ LRA/NotSan / 20 Jhr. Ausbilder im RD

Wange tatscheln - bloß nicht. Nicht weil es Lehrer sind, aber wie fändest du es wenn du wach wirst und wir jemand im Gesicht rumfummelt? Lieber ein rütteln an der Schulter.

Naja, an sich ist das nicht erlaubt, da es nicht wirklich zur ersten Hilfe beiträgt. Aber im Ernst, da hätte doch wohl niemand etwas gegen oder? Also wenn sich da jemand beschwert der hat sie doch nicht mehr alle, also die meisten Lehrer würden es denke ich tun. Bei einer Freundin von mir war es auch so, er hat ihr auch später aufgeholfen und so. Ich denke auch wenn es nicht wirklich erlaubt ist, sollte man da doch Rücksicht auf die Situation nehmen. Ich wurde letztes Jahr sogar von zwei Lehrern getragen als ich starkes Nasenbluten hatte... Und im Unterricht ist berühren ja auch manchmal erforderlich, z.B. beim lernen des Saltos auf dem Trampolin im Sportunterricht. Da hält einen ja am Anfang beim üben der Lehrer am Tshirt fest und packt auch zu wenn man fällt. Und auch unabhängig von Unfällen hab ich schon öfter erlebt wie es Körperkontakt zwischen Lehrern und Schülern gab, als Beispiel, als eine Freundin mit dem sezieren in Bio nicht klar kam hat sie die Schulter von unsrem schnieken Bioreferendar als Taschentuch benutzt....

Um auf den Punkt zu kommen,legal ist es nicht, aber es ist ja trotzdem irgendwie normal. Oh vergessen, Pfadfinderleiter dürfen bei Unfällen auch nur gleichgeschlechtlichen helfen, wenn es nicht lebensbedrohlich ist. Trotzdem hat mir auch das andere Geschlecht früher geholfen wenn ich mir das knie aufgeschürft hab oder so. Und es hat kein Schwein interessiert dass das verboten ist.

Lg, Vadfingel

Der Lehrer ist verpflichten nach bestem Wissen und Gewissen erste Hilfe zu leisten. Im Notfall geht die Gesundheit und das Leben des Kindes/ Jugendlichen vor. Feste Regeln oder ein Berührungsverbot gibt es übigens keines für Lehrer. Trotzdem sollte er natürlich den persönlichen Bereich des Schülers respektieren. Aber ein Sportlehrer muss zum Beispiel einen Schüler berühren, wenn er Hilfestellung gibt. Auch in der ersten Hilfe ist es so. Einem ohnmächtigen oder blutenden Menschen ist es wahrscheinlich ziemlich egal, wer ihn berührt, hauptsache es hilft ihm remand.

Die Versorgung der verletzen Person geht über die "normale Distanz" von Schüler und Lehrer.

Dabei ist es ganz egal ob es "Wange tätscheln", also gegen schlagen ist, um zu prüfen ob die Person bei Bewustsein ist oder Mund zu Mund Beatmung, wenn die Person nicht atmet.

Und natürlich darf ein Lehrer auch Herz-Druckmassage machen, auch bei einer Schülerin, wenn ihr Herz nicht mehr schläg, auch wenn er dabei ihre Brüste berührt.

Der Lehrer ist wie jeder andere auch verpflichtet Erste Hilfe zu leisten, sonst macht er sich starfbar. Genau wie jeder andere Mensch auch...

Na Wangetätscheln ist ja nur verboten, wenn es ein Schulkonzept gibt, was das festlegt.

Ansonsten weiß jeder Erwachsene, dass es immer abzuwägen gilt: Welcher Wert ist höherwertig.

Ich bin mir sicher, ein Lehrer dürfte einer Schülerin sogar die Bluse öffnen, wenn das ihr Leben rettet.


MistrF  12.02.2015, 13:30

;-) ... und er dürfte sogar Mund zu Mund Beatmung machen - und Herzdruckmassage - wenn es notwendig ist ;-)

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