Lehrer macht fotos und Videos von mir?
Hallo, darf mein Lehrer Fotos und Videos einfach so machen?
Es war so ich und paar Kumpels von mir waren in der Pause und da war ein Lehrer der uns gefilmt hat und gesagt hat: ,,Ich mach Fotos von euch und gehe damit zur Direktorin."
Es ist doch Recht am eigenen Bild?
Lohnt es sich Anzeige zu erstatten?
Warum will er denn dmit zur Direktorin gehen?
Wissen wir selber nicht.
Eventuell ist etwas davor passiert
10 Antworten
Ansich nicht aber zum beispiel bei mir in der schule als ich hin kam mussten meine eltern einen Zettel unterschreiben das sie mich fotografieren dürfen und die fotos auch veröffentlichen dürfen
Mal abgesehen davon, dass ihr doch sicher gefragt habt, warum der Lehrer damit zur Direktorin geht und Du uns die Info hier unterschlägst ...
Fotografieren darf er, dazu muss er niemand fragen. Und zur Beweissicherung sowieso. Dass ein Lehrer das nötig hat, ist noch eine ganz andere Sache und eher peinlich. Wenn er euch bei was gesehen hat und denkt, er muss es melden, dann würde das so reichen.
"Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten
verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.".
Bliebe ggf. gerichtlich zu klären, ob die Weitergabe an die
Direktorin eine Verbreitung ist.
Mal gucken ob wir darauf angesprochen werden, aber wir wissen ja nicht ob er die Bilder/Videos löscht
Du weißt schon, dass es auch Überwachungskameras gibt, die euch in der Öffentlichkeit filmen?
Wenn der Lehrer euch aufgenommen hat für Beweise, und diese danach löscht handelt er genau richtig.
Wenn er die Bildmaterialen nicht löscht?
Dann verstößt er gegen das StGB. (Strafgesetzbuch) § 201a
Zitat: "Die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereich und Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen.
Wenn du nichts ausgefressen hast was eine Dokumentation vom Lehrer rechtfertigt und wenn du weder vom Lehrer noch vom Direx Informationen darüber bekommst rede mit deinen Eltern. Ich denke daß die "Akteneinsicht" bekommen, bzw. Antworten vom Lehrer oder vom Direktor!
Wenn die Bilder zu Beweissicherungszwecken verwendet werden, ist das glaube ich erlaubt.
Wenn jemand zum Beispiel einen Einbruch filmt, dann ist das sicher sinnvoll.
Dann wären Videos von Polizeieinsätzen auch nicht erlaubt?
Warum werden dann immer mal wieder welche im Fernsehen gezeigt?
Und wieso wurden die Body Cam Aufnahmen von dem Fall in den USA veröffentlicht?
Selbstverständlich darfst du filmen, wenn du damit den Beweis einer Straftat führst.
Wenn du beispielsweise siehst, wie jemand beim Nachbarn gerade das Auto knackt und du hast das Handy zur Hand, dann darfst du diese Aktion aufnehmen und der Polizei aushändigen.
Unfug....
https://www.anwalt-jochmann.de/strafbarkeit-von-heimlichen-bild-und-tonaufnahmen/
Unbefugte Aufnahmen erfüllen grundsätzlich auch dann den Straftatbestand des § 201 bzw. § 201a StGB, wenn sie zur Beweissicherung im Hinblick auf eine Straftat dienen sollen. Da auch der Staat zur Aufklärung einer Straftat nicht einfach so zu heimlichen Ton- oder Bildaufnahmen befugt ist, darf der Bürger erst recht keine solchen Aufnahmen tätigen. Durch die Anfertigung setzen sie sich somit zunächst immer der Gefahr einer Strafverfolgung aus.
Unfug....
Es ist halt die Frage, ob es im Einzelfall vielleicht sinnvoll ist, sich darüber hinwegzusetzen, wenn man damit z. B. einen sehr schwerwiegenden Sachverhalt nachweisen kann.
Was im Einzelfall entschieden wird, ist natürlich was anderes. Aber die Aussage, Filmaufnahmen zur Beweissicherung wären erlaubt, ist halt nun mal falsch.....
Ja, Unfug - von DEINER Seite her! Lern doch bitte, Gesetztestexte richtig zu lesen!
Unbefugte Aufnahmen erfüllen
Wenn du jemanden auf frischter Tat ertappst, dann ist das keine UNBEFUGTE Aufnahme! Du nimmst ja erst deswegen auf! Unbefugt wäre, wenn du den knackigen Hintern deiner Nachbarin ohne ihr Wissen filmst und dann im Verlaufe dieses Filmens noch gerade mit auf der Kamera hättest, wie sie im Supermarkt etwas klaut.
Lern doch bitte, Gesetztestexte richtig zu lesen!
Na, dann zitiere mir doch bitte mal den Gesetzestext, in dem das, was du da behauptest, steht.....
Was ist mit dem Recht am eigenen Bild?