Lego online verkauft, käufer will Geld zurück. Wer ist im Recht?

7 Antworten

Ich habe nicht kontrolliert ob alle Teile vorhanden sind....

Als Verkäuferin bist du für die Beschaffenheit deiner Angebote verantwortlich.

Da ich eben nicht wusste, ob alle Teile da sind, habe ich vermerkt "wie abgebildet".

"Gekauft wie gesehen" oder "wie abgebildet" sind unwirksam.

und es im zusammengebauten Zustand fotografiert.

Im zusammen gebauten Zustand sollten fehlende Teile doch auffallen - oder?

Er hat es nicht persönlich abgeholt um es zu kontrollieren, sondern via Post erhalten.

Du versuchst permanent den Käufer für deine Versäumnisse verantwortlich zu machen. Das funktioniert nicht!

Du hättest ausschließlich Abholung vor Ort vereinbaren können - oder?

Der Käufer muss nichts kontrollieren. Er kann sich darauf verlassen, dass er bekommt, was er kauft.

Fazit:

Du kannst froh sein, dass der Käufer seine gesetzlichen Gewährleistungsrecht nicht kennt.

Rechtlich gesehen, könnte der Käufer die eine Frist zur Nacherfüllung setzen.

Nach Ablauf dieser Frist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen.

Oder der Käufer tritt nicht vom Vertrag zurück und hat das Recht den Kaufpreis zu mindern.

Nach fruchtlosem Fristverlauf der Nacherfüllung befindest du dich im Verzug. Das heißt, ab jetzt kann der Käufer auch einen Rechtsanwalt hinzuziehen und dir die Kosten in Rechnung stellen.

Hier einmal ein Überblick der Möglichkeiten, die der Käufer gegen dich geltend machen könnte.

§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,

2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und

3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Tipp:

Wenn du nicht weißt ob alle Teile vorhanden sind, solltest du dies ausdrücklich im Angebot erwähnen.

Biete Konvolut von Lego Einzelteilen an.......

Bei dem Angebot handelt es sich um Ersatzteile....

Das Angebot wurde nicht auf Vollständigkeit geprüft....

Am besten wäre es jedoch, wenn du deiner Verantwortung als Verkäufer gerecht würdest und prüfst was du verkaufen willst.

Du bekommst ja schließlich auch kein Falschgeld vom Käufer!

Ein paar Sachverhaltsfragen:

  • hast du das Lego Set nach dem Foto abgebaut oder zusammen gebaut verschickt?
  • Was war der Wortlaut der Beschreibung? Hast du eine bestimmte Set Nummer angeboten oder „das was auf dem Foto ist“?
  • hat der Käufer gesagt welche Teile konkret fehlen?
  • Hat der Käufer Dir eine Frist gesetzt oder Ähnliches oder hat er einfach gesagt, dass er sein Geld wieder haben will?

Indianerin734 
Beitragsersteller
 12.12.2019, 13:00

wie vom Käufer gewünscht, zerlegt verschickt. es kann also auch gut sein, das er beim zusammenbau oder ich beim zerlegen, etwas verloren habe.

habe angeboten: wie am Foto. nicht mehr nicht weniger.

welche Teile fehlen sind mir unbekannt.

Frist wurde keine gesetzt.

uni1234  12.12.2019, 15:52
@Indianerin734

Ok, dann würde ich an deiner Stelle wohl erst einmal nicht auf seine Forderungen reagieren. Wenn er sich dann noch einmal meldet und dir eine Frist für die Rückzahlung oder Ähnliches setzt, dann kannst du ihn ja bitten aufzulisten, welche Teile angeblich fehlen.

Selbst wenn tatsächlich Teile fehlen sollten, bist du juristisch wohl erst einmal auf der sicheren Seite. Er darf nicht einfach so vom Kaufvertrag zurücktreten. Je nachdem wie viele Teile fehlen, kommt nur eine MInderung in Betracht, nicht aber die Rückzahlung des ganzen Kaufpreises.

Da ich eben nicht wusste, ob alle Teile da sind, habe ich vermerkt "wie abgebildet".

Du weißt / erkennst dies vor Ort nicht, erwartest aber das der Käufer dies auf Bildern erkennt ?

Wenn ich etwas kaufe, gehe ich davon aus das es vollständig ist, außer es ist in der Beschreibung beschrieben das etwas fehlt.

Wenn du kulant bzw wirklich freundlich bist, könntest du es wieder zurücknehmen und neu reinstellen. Für Lego sollten sich genug interessieren, sodass du es bald wieder los bist. :))))

Über welche Plattform hast Du verkauft und wie hat der Käufer bezahlt?


Indianerin734 
Beitragsersteller
 12.12.2019, 11:36

Käufer hat per Überweisung gezahlt.

NoName08154711  12.12.2019, 11:41
@Indianerin734

Dann kann er zumindest - anders als bei PayPal-Zahlung - nicht mehr an Dein Geld, alles andere müsst Ihr unter Euch regeln, da hier niemand das beschriebene Angebot kennt.

Nur soviel: Der gelieferte Artikel muss exakt der Beschreibung und den Bildern entsprechen.

KittyCat2909  12.12.2019, 12:07
@NoName08154711

Sicher kann er die Überweisung zurück buchen lassen- das sollte kein Problem sein, ist der Zeitraum nicht zu gross.

NoName08154711  12.12.2019, 12:16
@KittyCat2909

Nonsens, eine Überweisung lässt sich nur dann zurückbuchen, solange sie dem Empfängerkonto noch nicht gutgeschrieben ist.

Und das ist in diesem Fall schon längst passiert.

KittyCat2909  12.12.2019, 12:17
@NoName08154711

Aus Erfahrung weiss ich dass deine Antwort Unsinn ist- den das geht sehr wohl! Habe cih erst vor einigen Monaten selbst gemacht. ;)

NoName08154711  12.12.2019, 12:20
@KittyCat2909

Dann war das eine Lastschrift, keine Überweisung.

Und bei Überweisungen geht das definitiv nur vor der Gutschrift auf dem Empfängerkonto.

KittyCat2909  12.12.2019, 12:21
@NoName08154711

Ahhh dann entschuldige meinen Fehler, da wirst du natürlich Recht haben, es war tatsächlich eine Lastschrift. Verzeih bitte.