Wer ist im Recht?

4 Antworten

"Vor dem Kauf sagt der Verkäufer dem Käufer das dieses Teil fehlt."

Damit ist alles gesagt. Der Käufer wusste das und hat das Gerät trotzdem gekauft. War also damit einverstanden es ohne diesen Teil zu erwerben. Entsprechend hat der Käufer da keinen Anspruch auf irgendeiner Rückgabe/Erstattung (gehe mal von einem Privatkauf aus)


PeterGriffins 
Beitragsersteller
 16.01.2022, 21:38

Er will das Gerät nun zurück geben. was kann ich machen ?

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VirageXO  16.01.2022, 21:42
@PeterGriffins
Er will das Gerät nun zurück geben.

Soll er doch. Dann hast du das Geld und das Gerät.

was kann ich machen ?

Dich entspannen.

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PeterGriffins 
Beitragsersteller
 16.01.2022, 21:45
@VirageXO

Ich kann aber nicht beweisen das er es vorher wusste

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PeterGriffins 
Beitragsersteller
 16.01.2022, 21:40

Kann ich überhaupt was machen ?

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Dem Käufer war das fehlende Teil bekannt, daher kann er diesbezüglich keine Ansprüche geltend machen. Besser wäre vom Verkäufer dies schriftlich festzuhalten.

Der Mangel war vor Kauf bekannt und wurde vom Käufer akzeptiert.

Als kein versteckter Mangel.

Daher ist der Vertrag rechtsgültig.


PeterGriffins 
Beitragsersteller
 16.01.2022, 21:39

Der Käufer will nun das Gerät zurück geben, was soll ich jetzt machen ?

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KathrinStuggi  16.01.2022, 21:41
@PeterGriffins

Frag ihn mal, auf welcher Rechtsgrundlage.

Hast du die Kommunikation noch wo du ihn auf den Mangel aufmerksam gemacht hast?

Bist du privat oder gewerblich?

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KathrinStuggi  16.01.2022, 21:46
@PeterGriffins

Hast du die Kommunikation / Artikelbeschreibung noch?

Wenn du belegen kannst, dass er das vor dem Kauf wusste, dann darf er das ja gerne zurück schicken. Aber das Geld bekommt er halt nicht wieder.

Ist wie so oft: Man muss etwas belegen können!!!!

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Verkäufer, wenns vertraglich so abgemacht wurde (sowohl schriftlich als auch mündlich) dann ist der Verkäufer im recht, ist aber schwer zu beweisen vor Gericht

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung