▪Wie lange ist "lebenslange Haft" in Italien?
"Lebenslang" bedeutet ja nicht immer "Ein Leben lang bis zum Tode im Gefängnis" sitzen (es sei denn in den USA ..oder in anderen Staaten. Ausserhalb Europas)
Mich würde interessieren wie lange "lebenslang" in Italien ist
Man hört ja z.B. immer wieder "Mafiosi zu lebenslanger Haft" verurteilt
Aber was bedeutet das nun? Kommt der (wenn ihm die Möglichkeit auf Bewährung nach 15 Jahren nicht zugestanden wurde vom Gericht) nun echt nie wieder frei?
Oder ist "lebenslang" in Italien 25, oder 30 Jahre .. und dann ist man frei? (egal ob man nun die Möglichkeit einer Bewährung hatte, oder nicht)
Schreibt jetzt nicht darunter "was interessiert dich das", oder "google das", denn das habe ich.
Aber das ist schwieriger herauszubekommen als man denkt (Im Netz stehen unterschiedliche Angaben zu diesem Thema)
Ich denke auf diese Frage kann mir nur jemand (kompetent) antworten; der sich mit dem Italienischen Strafgesetz auskennt
2 Antworten
In Italien kann ein zu lebenslanger Haft verurteilter nach 26 Jahren freigelassen werden, wenn seine Reue als zuverlässig bewiesen gilt. Bei guter Führung ist sogar schon eine Freilassung nach 21 Jahren möglich.
Ferner ist bei in bestimmten Fällen eine Freilassung auf Bewährung noch früher möglich, wenn der Gefangene als nicht mehr gefährlich gilt.
Also alles ziemlich kompliziert.
21 Jahre bei guter Führung.
In der EU darf keine Strafe Lebenslang ausgesprochen werden!
Die Sicherungsverwahrung ist nicht mit einer Haftstrafe gleichzusetzen. In der Sicherungsverwahrung ist dem delinquenten ein möglichst einschränkungsfreies Leben zu gewähren lediglich mit der Einschränkung, dass weitere Straftaten zu verhindern sind. Daher wird vor allem das Grundrecht auf freie Bewegung eingeschränkt, weitere Dinge nur, soweit sie relevant sind. Wenn z.b. zu erwarten ist, dass er Straftaten über Internet begeht oder vorbereitet, o.ä.
Natürlich ist sie das, keine Frage. Eine "normale" Haftstrafe umfasst aber weit mehr Einschränkungen als eine Sicherungsverwahrung. Bei letzterer entfällt ja der erziehungsauftrag, man hat akzeptiert dass die Person nicht resozialisiert werden kann, und muss nun die Sicherheit vieler über die Freiheit des einzelnen stellen.
Schwierige Antwort. Tatsächlich muss Italien sein Rechtssystem überarbeiten, aber bis dahin gibt es dort Tatsächlich die Option auf lebenslange strafen, siehe von mir geposteten Artikel zum verfassungsgerichtsurteil von 2019 (ich gehe mal davon aus, dass das nicht sofort umgesetzt wurde)