Kündigungsfrist am Reitstall verkürzen?
Hallo,
ich hab mal eine Frage: und zwar stehe ich mit meinem Pferd in einem Stall, in dem es eine Kündigungsfrist von drei Monaten gibt. Dies ist vertraglich so abgemacht. Nun ist es jedoch so, dass schon seit einem Jahr die Zustände am Stall immer schlechter werden, so dass mein Pferd nun schon 60 kg abgenommen hat. Vertraglich war Vollpension abgesprochen was aber seit geraumer Zeit nicht eingehalten wird. Es bessert sich nichts, sondern wird immer schlimmer und der StallBesitzer möchte sogar noch mehr abrechnen. Meiner Meinung nach ist das Tierwohl gefährdet, und wenn ich noch weitere drei Monate an diesem Stall stehen würde, weiß ich nicht, ob mein Pferd den Winter überlebt. Außerdem hält sich der Stallbesitzer ja nicht an das was vertraglich abgemacht wurde. Nun habe ich einen guten Stall gefunden, in dem ich Mitte Oktober schon einziehen könnte. Die Kündigung ist nun auch verschickt, aber laut Kündigungsfrist könnte ich ja frühestens im Januar ausziehen. Wie ist das denn in solchen Sonderfällen?
Außerdem würde ich gerne wissen, ob es rechtlich korrekt ist, mir bis Januar den vollen Preis der Boxenmiete weiterhin abzurechnen. Denn es fallen ja auch deutlich weniger Arbeiten an, es wird weniger Strom verbraucht und weniger Wasser. Dass der Stallbesitzer noch eine Art Kaltmiete haben möchte, kann ich gut verstehen, aber ist es rechtens den vollen Preis zu verlangen?
Liebe Grüße
6 Antworten
Alles abhängig von den Vertragsbedingungen.
Kaltmiete kann man machen, sind oft um die 70 bis 130 Euro günstiger als Warmmiete.
Ausziehen geht immer.
Wenn du den Nachweis erbringen kannst, dass dein Pferd unter den gegebenen Umständen ernsthaft gefährdet ist bzw. der Stallbetreiber seiner Sorgfaltspflicht/den vertraglich vereinbarten Pflichten nicht nach kommt, du vorher eine Abmahnung erteilt hast mit angemessener Frist die Mängel abzustellen, kannst du in der Konsequenz fristlos kündigen.
In Härtefällen kann außerordentlich gekündigt werden ohne Abmahnung. Dazu muss aber nachgewiesen werden, dass eine Abmahnung unter den gegebenen Umständen unzumutbar war.
Ausziehen kannst du immer, nur bezahlen musst du weiterhin, solange die Kündigungsfrist läuft.
du kannst ausziehen, wann immer du willst.
du musst für die restliche zeit halt noch die leermiete zahlen.
davon abgesehen, dass ich vermute, dass dein pferd jetzt normalgewicht hat. die meisten deutschen pferde sind erheblich zu fett.
22 jahre ist nicht alt.
wechsel mitte oktober. häng es nicht an die grosse glocke. zahle den rest der vertragszeit die leerbox, soweit sie auch leersteht.
warte ab, was passiert.
Aus wichtigem Grund kann man auch außerordentlich kündigen. Ich würde an deiner Stelle abschätzen, ob das wirklich ein wichtiger Grund ist, und mich dann auf eine Ansicht festlegen (nämlich, dass es einen wichtigen Grund darstellt) und dann dazu stehen.
Ob das wirklich ein wichtiger Grund ist, kann man aus der Ferne schlecht einschätzen, und zumal wenn man nur eine Seite gehört hat. Aber es klingt sehr danach, dass du gute Chancen hast. Ich würde daher kündigen, das Pferd mitnehmen und nichts weiter bezahlen.
Eher noch Schadensersatz verlangen. Kritisch ist nur, dass du das so lange hingenommen hast.
Schwierig auszurechnen, wieviel die Leermiete beträgt, wenn es da keine Vereinbarung drüber gibt. Ich würde einfach Nägel mit Köpfen machen, und nach Gutdünken einen Betrag dafür überweisen.Gegebenenfalls darauf hinweisen, dass dies ein „Freundschaftsangebot“ deinerseits ist, weil du ja eigentlich was raus kriegen müsstest für die Zeit, wo das Pferd nicht vertragsgemäß versorgt worden ist. Wenn denen das Passt, können sich eure Anwälte darüber unterhalten… wer da Recht bekommen würde, dürfte irrelevant sein. Denn solchen Leuten ist der Aufwand, es gerichtlich zu versuchen , meist ohnehin zu groß. Die damit verbundene Mühe und das Risiko, auch n oh auf den Prozesskosten sitzen zu bleiben, wird von solchen Typen gewöhnlich gemieden.
Sicherheitshalebr kannst du dich aber auch bei einer Anwaltshotline genauer schlau machen. Ist , falls du eine Rechtsschutzversicherung hast, im Preis enthalten, und kostet sonst etwa 100 €.
Nein, mein Pferd ist deutlich untergewichtig. Studiere selber tiermedizin, also kenne mich da schon aus :) selbst der Tierarzt sagte dass er nochmal 60kg nicht verkraftet, zumal er schon 22 Jahre alt ist