Kündigungsauschluss 4 Jahre- wie daraus kommen?


14.04.2020, 20:44

EDIT:

Mietbeginn: 01.05.20

Foto: letzter Paragraph

5 Antworten

Im Mietvertrag ist der Mietbeginn nicht festgelegt? Dann kannst du dir ja aussuchen, wann du einziehen willst, vielleicht in 50 Jahren? Und zur Mietzahlung bist du erst mit Mietbeginn verpflichtet. Da hat der Makler Sch....e gebaut und der Vermieter guckt in die Röhre oder bietet dir eine Vertragsauflösung an........


Tabularasa333 
Beitragsersteller
 14.04.2020, 20:48

Post ergänzt- das Mietverhältnis fängt am 01.05.20 an

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anitari  14.04.2020, 21:01
@Tabularasa333

Wann wurde der Vertrag abgeschlossen? Wenn, was ich vermute, vor dem 1.5.2020 ist die Vertragsdauer länger als 4 Jahre. Somit wäre der Kündigungsverzicht unwirksam.

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Tabularasa333 
Beitragsersteller
 14.04.2020, 21:10
@anitari

Ich habe den Vertrag am 04.04 unterschrieben und versandt, der Eigentümer am 10.04 und mir ihn zurückgeschickt. Ist er(Kündigungsverzicht) immerhin unwirksam? Und ich kann den Vertrag auf Basis dessen kündigen?!

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Gerhart  14.04.2020, 22:38
@Tabularasa333

Der gegenseitige Kündigungsverzicht ist zwar im Text von beiden Parteien anerkannt worden, aber wirksam wird er nicht, da die Laufzeit um ca. 20 Tage überschritten wurde. Eine ordentliche Kündigung ist daher jederzeit möglich.

Der Vermieter könnte sich nun auf eine Individualvereinbarung im MV berufen um die Wirksamkeit dennoch herbeizuführen. Dem ist entgegen zu halten, dass die Kündigungsklausel nicht verhandelt sondern diktiert wurde! Siehe Text des Maklers.....

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Geh zum Mieterverein oder Verbraucher Zentrale und lass den Vertrag ei9nmal prüfen.

Tja Vertrag lesen, durchdenken, drüber schlafen und erst unterschreiben wenn man alles verstanden hat und sich sicher ist, Vertrag ist Vertrag, gegen eine Einmalzahlungen in einer Höhe von 48 Monatsmieten wird der Vermieter die Sache sicher nicht so eng sehen.


Gerhart  14.04.2020, 19:57

Einmalzahlung für 48 Monate beendet den MV nicht!!!

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Fidreliasis  14.04.2020, 20:25
@Gerhart

Aber der Vermieter verzichtet dann vllt freiwillig auf seine rechte ;)

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Gerhart  14.04.2020, 22:23
@Fidreliasis

Ich weiß jetzt nicht, auf welche Rechte der Vermieter verzichten soll. Es wurde nicht gekündigt sondern lediglich die Miete durch Vorauzahlung anzubieten sein. Der Vermieter kann das annehmen oder auch nicht.

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Besitzer

Eigentümer. Besitzer ist derjenige, der in der Wohnung wohnt, nicht der, dem sie gehört.

Du müsstest den Passus zum Kündigungsverzicht wörtlich einstellen, damit er sich bewerten ließe.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Tabularasa333 
Beitragsersteller
 14.04.2020, 20:47

Foto hinzugefügt

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Wie von anitari bereits richtig vermutet und von Gerhart richtig festgestellt, ist die Kuendigungsverzichtsvereinbarung unwirksam, weil sie formularmaessig vereinbart wurde und einen laengeren Zeitraum als 4 Jahre umfasst. Ein laengerer Zeitraum als 4 Jahre ist jedoch nur zulaessig, wenn dieser individuell vereinbart wurde (also aktiv ausgehandelt wurde).

Fuer die Bestimmung des Zeitraums ist nicht der Beginn des Mietverhaeltnisses ausschlaggebend, sondern der Tag, an dem der Mietvertrag geschlossen wurde.

Aber selbst wenn es der Beginn des Mietverhaeltnisses waere, waere der Vierjahreszeitraum hier immer noch um 1 Tag ueberschritten (Mietbeginn 1.5. 2020, Kuendigung soll fruehestens zum 1.5. 2024 zulaessig sein, Mindestmietdauer somit 4 Jahre und 1 Tag).

Es handelt sich somit um einen unbefristeten Mietvertrag, der jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Kuendigungsfrist gekuendigt werden kann.


Tabularasa333 
Beitragsersteller
 15.04.2020, 18:15

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort

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