Kündigungsauschluss 4 Jahre- wie daraus kommen?
Hallo zusammen,
ich habe vor drei Wochen eine Wohnung besichtigt, wo vom Makler großgeschrieben ausgedrückt wurde, dass die Wohnung eine Kündigungsausschluss von 4 Jahren hat.
Ich komme gerade aus dem Studium und daher wollte ich es trotzdem machen um nicht ohne nichts monatelang zu bleiben.
Zwei Wochen später habe ich(der erste) den Vertrag unterschrieben und zurück an den Makler geschickt, der ihn weiter an den Besitzer(den ich noch nicht angesicht von angesicht getroffen habe) geschickt hat.
Nun jetzt als ich den Vertrag unterschrieben zurück bekam, mache ich mir Sorgen um das ganze- ist der 4-jährige Kündigungsausschluss ein "Red-Flag" von vllt. anderen Sachen?! Mir geht es rein auch um die Freiheit, die ich damit nicht mehr habe.
Die allgemeinen Voraussetzungen des Vertrages grob:
- unbefristet
- Staffelmitte um Eu. 10 jährlich
- noch nichts etwas von Datum der Schlüsselübergabe(nur ein leerer Übergabeprotokoll)
Vielen Dank und sorry für den langen Post
EDIT:
Mietbeginn: 01.05.20
Foto: letzter Paragraph
5 Antworten
Im Mietvertrag ist der Mietbeginn nicht festgelegt? Dann kannst du dir ja aussuchen, wann du einziehen willst, vielleicht in 50 Jahren? Und zur Mietzahlung bist du erst mit Mietbeginn verpflichtet. Da hat der Makler Sch....e gebaut und der Vermieter guckt in die Röhre oder bietet dir eine Vertragsauflösung an........
Wann wurde der Vertrag abgeschlossen? Wenn, was ich vermute, vor dem 1.5.2020 ist die Vertragsdauer länger als 4 Jahre. Somit wäre der Kündigungsverzicht unwirksam.
Ich habe den Vertrag am 04.04 unterschrieben und versandt, der Eigentümer am 10.04 und mir ihn zurückgeschickt. Ist er(Kündigungsverzicht) immerhin unwirksam? Und ich kann den Vertrag auf Basis dessen kündigen?!
Der gegenseitige Kündigungsverzicht ist zwar im Text von beiden Parteien anerkannt worden, aber wirksam wird er nicht, da die Laufzeit um ca. 20 Tage überschritten wurde. Eine ordentliche Kündigung ist daher jederzeit möglich.
Der Vermieter könnte sich nun auf eine Individualvereinbarung im MV berufen um die Wirksamkeit dennoch herbeizuführen. Dem ist entgegen zu halten, dass die Kündigungsklausel nicht verhandelt sondern diktiert wurde! Siehe Text des Maklers.....
Geh zum Mieterverein oder Verbraucher Zentrale und lass den Vertrag ei9nmal prüfen.
Tja Vertrag lesen, durchdenken, drüber schlafen und erst unterschreiben wenn man alles verstanden hat und sich sicher ist, Vertrag ist Vertrag, gegen eine Einmalzahlungen in einer Höhe von 48 Monatsmieten wird der Vermieter die Sache sicher nicht so eng sehen.
Aber der Vermieter verzichtet dann vllt freiwillig auf seine rechte ;)
Ich weiß jetzt nicht, auf welche Rechte der Vermieter verzichten soll. Es wurde nicht gekündigt sondern lediglich die Miete durch Vorauzahlung anzubieten sein. Der Vermieter kann das annehmen oder auch nicht.
Besitzer
Eigentümer. Besitzer ist derjenige, der in der Wohnung wohnt, nicht der, dem sie gehört.
Du müsstest den Passus zum Kündigungsverzicht wörtlich einstellen, damit er sich bewerten ließe.
Wie von anitari bereits richtig vermutet und von Gerhart richtig festgestellt, ist die Kuendigungsverzichtsvereinbarung unwirksam, weil sie formularmaessig vereinbart wurde und einen laengeren Zeitraum als 4 Jahre umfasst. Ein laengerer Zeitraum als 4 Jahre ist jedoch nur zulaessig, wenn dieser individuell vereinbart wurde (also aktiv ausgehandelt wurde).
Fuer die Bestimmung des Zeitraums ist nicht der Beginn des Mietverhaeltnisses ausschlaggebend, sondern der Tag, an dem der Mietvertrag geschlossen wurde.
Aber selbst wenn es der Beginn des Mietverhaeltnisses waere, waere der Vierjahreszeitraum hier immer noch um 1 Tag ueberschritten (Mietbeginn 1.5. 2020, Kuendigung soll fruehestens zum 1.5. 2024 zulaessig sein, Mindestmietdauer somit 4 Jahre und 1 Tag).
Es handelt sich somit um einen unbefristeten Mietvertrag, der jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Kuendigungsfrist gekuendigt werden kann.
Post ergänzt- das Mietverhältnis fängt am 01.05.20 an