Kündigung wegen Essensdiebstahls im Betrieb als Azubi?
4 Antworten
ja
Unter dem Namen Bienenstichfall wurde ein am 17. Mai 1984 ergangenes Urteil des deutschen Bundesarbeitsgerichts (BAG) bekannt (Az. 2 AZR 3/83; NJW 1985, 284–285; NZA 1985, 91; DB 1984, 2702). In ihm wurde durch die höchste arbeitsgerichtliche Instanz in Deutschland entschieden, dass bei Diebstahl gegen den eigenen Arbeitgeber eine fristlose Kündigung durch diesen selbst dann zulässig sein kann, wenn die gestohlene Sache nur geringen Wert hat.
Ja.
Bei uns dürfen auch Nahrungsmittel, die in den Müll fliegen werden, oder gar schon dort sind, NICHT eingesackt werden.
Es ist relativ einfach:
"WEM gehört es, WER hat dafür bezahlt, und darf deswegen darüber entscheiden ?"
Klar, es widerspricht möglicherweise einer sinnvollen Verwendung, Nachhaltigkeit, Sparsamkeit und evtl. ethischen Werten.
Aber: So ist es eben !
Nicht jeder Zweck heiligt die Mittel.
Diebstahl ist Diebstahl. Da kommt es auch gar nicht auf die Höhe des Schadens an. Und auch bei einem Azubi wäre ein Diebstahl ein Grund für eine fristlose Kündigung.
Ja da ist eine Kündigung gerechtfertigt
Aber ich wusste ja nicht wem das essen gehört. Ich dachte ist für jeden da
Diebstahl ist Diebstahl. Es kommt da nicht auf den Wert an.
Wer weiss, was du sonst noch so angestellt hast in deiner bisherigen Ausbildung
Ja, selbst wenn du eine Büroklammer mit nachhause nimmst, oder einen Kugelschreiber, welches beides der FFrma gehört, wäre das ein Diebstahl.
Auch eine Milchschnitte die du einfach isst oder mitnimmt, gilt als Diebstahl, du hättest vorher fragen mässen und zur Not die Schnitte eben bezahlen.
Sorry, wer nimmt "unabsichtlich" eine Milchschnitte mit.
Wie würdest DU das bewerten, wenn man bei dir zuhause einfach ein Besteck mitnehmen würde, ohne dass man dich fragt?
Wäre das bei dir zuhause Diebstahl oder ein Versehen?
Leute die keine Ehrlichkeit mehr kennen, die finden sowas schon fast normal.
Aber war ja unabischtlich