Liebesbeziehung mit Azubi?

2 Antworten

Grundsätzlich ja, da gibt es kein Gesetz gegen und auch der Arbeitgeber kann in Deutschland sowas nicht einfach so verbieten.

ABER: Bevor man sich auf Beziehungen am Arbeitsplatz einlässt, sollte man immer mal zwei, drei Schritte weiterdenken!

Was, wenn es doch nicht funktioniert und man sich trennt, man einander aber weiterhin jeden Tag sehen muss, weil man ja weiterhin dort arbeitet? Wie würde die in der Hierarchie höherstehende Person damit umgehen? Würde diese Person ihre Macht eventuell sogar zur Rache nutzen?

Was bedeutet es potentiell für die eigene berufliche Zukunft? Werden die eigenen Leistungen dann auch von anderen immer noch wahrgenommen und anerkannt? Oder kommt dann vielleicht doch schnell ein "Naja, er/sie hat ja was mit X/Y, ist ja klar, dass da keiner Kritik übt!"? Würde es eventuell der eigenen beruflichen Entwicklung im Unternehmen sogar richtig im Weg stehen?

Gerade bei einem Machtgefälle muss man somit sehr genau überlegen, ob man mit dem leben kann, was dadurch eventuell so entsteht. Ob einem die Beziehung wirklich so wichtig ist, dass man das aushält. Oder ob man es nicht doch lieber direkt von Beginn an bleiben lässt, auch wenn's hart ist...


BeamtenrechtH 
Beitragsersteller
 08.09.2024, 23:19

Damn. Stimmt auch wieder, danke.

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Klar.