Darf man einem Azubi das Handy wegnehmen?
Im Betrieb, nicht in der Berufsschule.
Das Ergebnis basiert auf 17 Abstimmungen
12 Antworten
Nein. Aber der Arbeitgeber kann verlangen, dass das Handy vor Arbeitsbeginn an einem zumutbaren Ort (z. B. abschließbarer Spind) deponiert wird, eine Nutzung während der Arbeitszeit kann er untersagen. Bei begründetem Interesse kann er auch eine Nutzung auf dem Betriebsgelände oder Teilen von diesem untersagen (Thema Werksspionage).
Man darf jedoch untersagen das Handy während der Arbeitszeit zu nutzen
Selbstverständlich nicht! Allerdings kann der Chef dir die Nutzung während der Arbeitszeit verbieten und dich auffordern das Handy während der Arbeitszeit auszuschalten oder in den Spind oder Tasche zu legen. Sollte diese Regel missachtet werden und sollte man dich während der Arbeitszeit mit dem Handy in der Hand erwischen könnte dies eine Abmahnung nach sich ziehen.
Man kann die Handynutzung verbieten und dich abmahnen. Und dir nach mehreren Abmahnungen das Ausbildungsverhältnis kündigen. Aber ein Beschlagnahmen des Handys ist nicht zulässig. Rein theoretisch könntest du es bei der Polizei als gestohlen melden.
Wenn du noch minderjährig bist, darf ein Lehrer dir als Erziehungsmaßnahme das Handy wegnehmen, aber nicht der Betrieb. Der Betrieb hat keine erzieherische Funktion.
Jein. Wenn es dein Ausbilder macht, könnte es als erzieherische Maßnahme durchgehen, heißt: Der Ausbilder dürfte dir theoretisch das Handy bis zum Arbeitsende am selben Tag wegnehmen, alles darüber wäre Diebstahl und somit Strafbar. Am besten lässt man es gar nicht erst so weit kommen :)