Kündigung vor Unterzeichnung des neuen Arbeitsvertrags?
Hallo miteinander.
Ich habe eine Jobzusage bekommen. Mir sind die Vertragsbedingungen, der Lohn und der Startzeitpunkt beim neuen Arbeitgeber bekannt. Ich habe jedoch den neuen Vertrag noch nicht unterschrieben und das wird noch dauern, weil sie mich dafür gerne vor Ort haben möchten. Ich habe jddoch nur noch zwei Wochen Zeit zu kündigen, aufgrund der Kündigungsfrist. Kann ich meinen jetztigen Vertrag auflösen oder wie handhabt ihr das jeweils?
6 Antworten
Du kuendigst erst, wenn der neue Arbeitsvertrag von beiden Seiten unterschrieben wurde. Der neue Arbeitgeber weiss, dass du eine Kuendigungsfrist einzuhalten hast und dass du ihm erst dann zur Verfuegung stehen kannst, wenn die abgelaufen ist.
das unterstellt man normalerweise ! wer weiß was dafür einer chef macht ?
Also an deiner Stelle, würde ich den alten Job nicht kündigen, bevor der neue Vertrag nicht unterschrieben ist.
Dein neuer Arbeitgeber weiß ja, dass du an eine Kündigungsfrist gebunden bist.
Ohne unterschriebenen neuen Arbeitsvertrag kündigst du die alte Stelle nicht! Das ist ein Befehl!
Wenn die dich unbedingt haben wollen dann müssen die auch Kompromisse eingehen und sich auf die Hinterbeine stellen. Erkläre also dein Problem!
Wenn er nicht unterschrieben ist, musst du nicht kündigen. Du sagst Bescheid dass du die Stelle nicht antrittst, fertig.
Ok dann habe ich die Frage falsch verstanden. Danke!
Das ist immer eine Grauzone.
An sich ist auch eine mündliche Zusage des andern Unternehmens bindend. Beweisen kannst du aber oft nur, was du tatsächlich schriftlich vor dir liegen hast.
Noch besser wäre es, wenn die dir die Zusage zumindest schriftlich per E-Mail gegeben haben. Und am sichersten bist du erst, wenn du den Vertrag wirklich schriftlich unterschrieben vor dir hast.
Und oft sieht man alle Vertragsdetails erst im Vertrag richtig.
Eine Bestätigung per Mail habe ich zumindest & auch Infos zum Ablauf.
kündigen wird der beim jetzigen bertrieb ! lieber thor .