Kündigung vor Unterzeichnung des neuen Arbeitsvertrags?

6 Antworten

Du kuendigst erst, wenn der neue Arbeitsvertrag von beiden Seiten unterschrieben wurde. Der neue Arbeitgeber weiss, dass du eine Kuendigungsfrist einzuhalten hast und dass du ihm erst dann zur Verfuegung stehen kannst, wenn die abgelaufen ist.


Kuestenflueg248  09.12.2024, 17:50

das unterstellt man normalerweise ! wer weiß was dafür einer chef macht ?

Also an deiner Stelle, würde ich den alten Job nicht kündigen, bevor der neue Vertrag nicht unterschrieben ist.

Dein neuer Arbeitgeber weiß ja, dass du an eine Kündigungsfrist gebunden bist.

Ohne unterschriebenen neuen Arbeitsvertrag kündigst du die alte Stelle nicht! Das ist ein Befehl!

Wenn die dich unbedingt haben wollen dann müssen die auch Kompromisse eingehen und sich auf die Hinterbeine stellen. Erkläre also dein Problem!

Wenn er nicht unterschrieben ist, musst du nicht kündigen. Du sagst Bescheid dass du die Stelle nicht antrittst, fertig.


Das ist immer eine Grauzone.

An sich ist auch eine mündliche Zusage des andern Unternehmens bindend. Beweisen kannst du aber oft nur, was du tatsächlich schriftlich vor dir liegen hast.

Noch besser wäre es, wenn die dir die Zusage zumindest schriftlich per E-Mail gegeben haben. Und am sichersten bist du erst, wenn du den Vertrag wirklich schriftlich unterschrieben vor dir hast.

Und oft sieht man alle Vertragsdetails erst im Vertrag richtig.


pentathlon481 
Beitragsersteller
 09.12.2024, 17:48

Eine Bestätigung per Mail habe ich zumindest & auch Infos zum Ablauf.