Wohngemeinschaft Internet?
Ich wohne als Mitbewohner in einer Wg für die ich einen Internetvertrag habe. Nach Auskunft beim Anbieter hat nun der Hauptmieter den Vertrag, also meinen, den wir gemeinsam nutzen per Eilantrag gekündigt. Ist das gesetzlich zulässig?
4 Antworten
Wenn der Vertrag auf deinen Namen läuft, dann kann er ihn nicht kündigen. Klär das mal mit dem Internetanbieter - ob sie immer Verträge kündigen wenn irgendwer anruft
Jemand anderer kann nicht deinen Vertrag kündigen.
Was ist denn das für ein Anbieter? Und was ist ein Eilantrag? Es gibt ganz normale Kündigungsfristen. Wenn du allein den Vertrag abgeschlossen hast, solltest auch nur du diesen Vertrag kündigen können. Also frage deinen Anbieter, ob der Vertrag wirklich gekündigt wurde, wenn ja durch wen und wie das möglich ist.
Im Übrigen solltest du natürlich auch den Hauptmieter fragen was Sache ist. Er wird der Vertrag (wenn er es denn getan hat) ja nicht aus Langeweile gekündigt haben.
Wenn der Internetvertrag auf dich läuft, dann kann er ihn nicht kündigen.