Einschreiben, Annahme verweigern?

6 Antworten

Ja, man kann Einschreiben verweigern.
Du kannst es aber mal mit einem Einwurfeinschreiben versuchen, da wird der Brief dann in den Briefkasten eingeworfen und das wird vom Zusteller auch bescheinigt.
Theoretisch kann man das zwar auch verweigern, das wissen aber die wenigsten Kunden und so wäre es einen Versuch wert.


annodazumal 
Beitragsersteller
 16.07.2012, 14:39

Danke für die Antwort, aber ich mach es jetzt über den Rechtsweg, da kann sie sich dann nicht mehr vor drücken.

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Ja kannst Du machen, aber es kann auch eine Ersatzzustellung durch Niederlegung (§ 181 ZPO) erfolgen.

"Die Niederlegung des zuzustellenden Schriftstücks erfolgt, wenn die Post mit der Zustellung beauftragt war, an einer von der Post dazu bestimmten Stelle am Ort der Zustellung oder am Ort des zuständigen Amtsgerichts. Die mit der Ausführung der Zustellung beauftragte Person hinterlässt beim Zustelladressaten eine schriftliche Mitteilung über den Ort der Niederlegung, wo das Schriftstück drei Monate zur Abholung bereitgehalten wird. Der Adressat wird in der Mitteilung auch darüber informiert, dass mit der Abgabe dieser Mitteilung über die Niederlegung das Schriftstück als zugestellt gilt, unabhängig davon, ob und wann der Adressat vom Inhalt des Schriftstücks Kenntnis nimmt. Weiter wird darüber informiert, dass an die Zustellung Rechtsfolgen geknüpft sein können (z. B. der Beginn einer Frist). Auf dem verschlossenen Umschlag, der das zuzustellende Schriftstück enthält, wird der Tag der Zustellung vor der Niederlegung vermerkt. Das Schriftstück gilt mit dem Hinterlassen der schriftlichen Mitteilung über die Niederlegung als zugestellt."


annodazumal 
Beitragsersteller
 15.07.2012, 14:21

Versteh ich das richtig, dass wenn eine Frist gesetzt wurde, bis zu einem Datum, ab dem dann Verzugszinsen beispielsweise geltend gemacht werden, und der Empfänger auch erst nach dem Datum das Schriftstück sichtet, die Fristsetzung trotzdem gilt??

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annette27  15.07.2012, 14:25
@annodazumal

Ja ist z.B. bei einem Mahnbescheid so, da gibt es ja Fristen und wenn die versäumt werden kann der Gläubiger durch Niederlegung die Zustellung bewirken. Die Fristen laufen und wenn Du keinen Widerspruch einlegst kann der Gläubiger so auch einen Titel (vollstreckbare Ausfertigung) erhalten und daraus seine Forderung durch den Gerichtsvollzieher eintreiben lassen. Die Zwangsvollstreckung kann durchgeführt werden. Also Annahme verweigern bedeutet nicht, es kann mir nichts passieren.

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annodazumal 
Beitragsersteller
 15.07.2012, 14:53
@annette27

Ok ich schildere dir mal meinen Fall ganz Konkret, würde dann dazu gerne mal deine Meinung hören: Meine Tante will mir meinen Erbteil vorenthalten, der mir aber absolut zusteht. Jetzt wollte ich ihr schriftlich per Einschreiben eine Frist setzen, nach deren Ablauf ich Verzugszinsen geltend machen will. Sie hat jetzt das Einschreiben zurückschicken lassen, und die Aufforderung somit gekonnt ignoriert. Wenn ich die Aufforderung jetzt also niederlegen lassen, dann kommt sie quasi nicht drumrum, da sie sich ja irgendwann dumm und dämlich zahlen würde, wegen den Verzugszinsen?

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annette27  15.07.2012, 18:11
@annodazumal

Na das musst Du erst mal vor Gericht klären lassen, was Dir zusteht. Auch wenn Du ihr eine Frist setzen willst, wird sie wohl auch nach Ablauf nicht bezahlen. Die Verzugszinsen werden dann ebenfalls in einem Urteil beziffert. Also mein Rat: Geh zum Anwalt und lass die ganze Sache klären. Wenn es vor Gericht geht und Du dann ein Urteil in Händen hältst, wo genau drinsteht was sie dir bezahlen muss + Zinsen dann kannst Du Forderungen stellen. Vorher wird sie wohl nicht zahlen, falls Deine Forderung überhaupt rechtens ist.

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dasMimi  16.07.2012, 12:01
@annette27

@ annette27: Niedergelgte Schriftstücke bzw. Sendungen mit Zustellungsurkunde können nur durch Gerichte, Gerichtsvollzieher, Notare etc. versandt werden, als Privatmensch hat man diese Möglichkeit nicht.

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annette27  16.07.2012, 13:32
@dasMimi

@dasMimi: Ja weiß ich aber bei meine Antwort wusste ich doch noch gar nicht, dass es sich um eine bis dato Privatsache handelt. Nachdem Du meinen letzten Kommentar gelesen hast müsste es Dir ja aufgefallen sein, dass es nunmehr klar ist und er die Forderung überhaupt erst mal einklagen muss bevor er was bekommt. Außerdem kann ich auch als Privatmensch die Gerichte oder den Gerichtsvollzieher bitten, Schriftstücke niederzulegen wenn ich einen Titel habe.

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Ja, das geht dann mit dem Hinweis "Annahme verweigert" zurück.

Ja das geht. Ich habe z.B. mal eine Ebay-Reklamation ungefragt per Nachname erhalten. Die hab ich gleich wieder zurückgeschickt.

Gruß!

Kannst du machen, aber denke auch an die Konsequenzen. Wenn es z.B. eine Kündigung ist gilt die trotzdem.


kraftfahrzeug  15.07.2012, 14:15

Falsch ! Kündigungen sind empfangsbedürftige Willenserlärungen.

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annodazumal 
Beitragsersteller
 15.07.2012, 14:15

Und wenn es eine private aufforderung mit fristsetzung ist, und diese durch zurücksenden ignoriert wird, gilt die Frist dann trotzdem? Ist man da rechtlich auf der sicheren seite?

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