Wie lange bleibt ein nicht zugestelltes Einschreiben in der Post Filiale liegen?
Nehmen wir einmal an, man versendet ein Einschreiben mit Rückschein und sieht im Sendungsverlauf der Deutschen Post, dass das Schreiben mit in die Filiale zur Abholung genommen wurde.
Nun vergeht Zeit und das Schreiben wird nicht abgeholt. Wie lange bleibt dieses Schreiben eigentlich in der Filiale bevor es an den Absender zurückgesandt wird?
Und könnte ein Empfänger sich somit vor Fristen schützen, wenn man seine Post nicht in einer Filiale abholt?
5 Antworten
In der Regel 7 Tage
toter Beitrag Antwort nach 4 Jahren: ;)
Sollte der Empfänger ein EINSCHREIBEN innerhalb der Lagerfrist von 7 Werktagen nicht persönlich abholen können, kann er einer anderen Person eine Vollmacht erteilen.
Hierzu füllt er die Rückseite der Benachrichtigungskarte oder das folgende Formular vollständig aus und unterschreibt. Die Person, die das EINSCHREIBEN für den Empfänger abholen soll, benötigt dann die unterschriebene Bevollmächtigung sowie ihren eigenen amtlichen Lichtbildausweis.
Sollte der Empfänger ein EINSCHREIBEN innerhalb der Lagerfrist von 7 Werktagen nicht persönlich abholen können, kann er einer anderen Person eine Vollmacht erteilen.
Hierzu füllt er die Rückseite der Benachrichtigungskarte oder das folgende Formular vollständig aus und unterschreibt. Die Person, die das EINSCHREIBEN für den Empfänger abholen soll, benötigt dann die unterschriebene Bevollmächtigung sowie ihren eigenen amtlichen Lichtbildausweis.
Vor Fristen kann sich der Empfänger nicht schützen, Es gilt eine Rechtzeitigkeitsfiktion bzw. ein Zugangsfiktion, je nachdem, ob der Empfänger vorsätzlich oder fahrlässig handelt.
Nicht beim hinterlegten Einschreiben.Rückschein! Das wird nach 7 Tagen an den Absender zurückgeschickt und gilt nicht als zugestellt.