Guten Tag, als Vorsitzender einer Kleingartensparte habe ich häufig mit dieser Problematik zu tun. Ein Pächter beendet seinen Vertrag und denkt, damit ist alles erledigt. In der Regel sollte in einem Pachtvertrag eindeutig auch das "Danach" geregelt sein. Der Pachtvertag bezieht sich aus den Grund und Boden, also das Recht zur Nutzung der Parzellenfläche. Die Aufbauten und Anpflanzungen sind Eigentum des Pächters. Wird der Pachtvertrag beendet, hat der scheidene Pächter das Recht sein Eigentum mitzunehmen. Dieses Mitnahmerecht wandelt sich nach einem 1/2 Jahr in eine Wegnahmepflicht um (Eigentum verpflichtet!). Das Angebot, die Parzelle bis zur Neuverpachtung zu pflegen, ist damit ein Entgegenkommen des Vorstandes des Vereins. Andernfalls droht die umgehende Beräumung vom Eigentum durch den Altpächter, und das dürfte in der Regel finanziell aufwendiger sein wie die Pflege. Der Vorstand des Kleingartenvereins sollte aber diese Vorgehensweise für alle Kleingärtner klar sichtbar regeln. Hinweis: Wenn ich aus einer Mietwohnung aus ziehe, dann lasse ich ja auch nicht alles zurück, was mein Eigentum ist oder war.

...zur Antwort