Kündigung?
hallo ich war jetzt 8 Wochen nicht auf der Arbeit und hatte zwischendurch immer mal 2-3 Tage Urlaub oder auch 5 Tage. Allerdings habe ich keine Au‘s und mein Arzt macht es nicht rückwirkend weil er mir nicht glauben kann das ich psychisch ist und ich sogar bei einem pychater bin. Mein Arbeitgeber hat mein Gehalt ausgesetzt für diesen Monat und war jetzt immernoch nicht auf der Arbeit mittlerweile sind es 10 Wochen aber 2 Wochen mit au.
Jetzt bekomme ich ein Schreiben das ich gekündigt werde wenn ich nichts nachweisen kann und vor 2 Monaten habe ich eine Abmahnung bekommen die nichtig ist. Kann er mich trotzdem kündigen, in dem Schreiben steht auch das mein Ausbilder nicht denkt das ich das Ausbildungsziel schaffe. Kann er mich kündigen wenn die Abmahnung nichtig ist ?
4 Antworten
10 Wochen unentschuldigt ist immer eine fristlose Kündigung zu erfolgen. Das ist auch nicht mehr normal
10 Wochen nicht in der Arbeit ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen??? Dann würde ich Dir fristlos kündigen!!!
Nicht alles ist ohne es sind in den 8 Wochen maximal insgesamt 3-4 sonst Urlaub oder Krankschreibungen
Natürlich kann er dich Kündigen.
Was soll er auch sonst machen bei so einem Verhalten.
Bin Azubi und psychisch einfach überfordert privat, zwischen durch immer au‘s gehabt. Es ist aber nicht alles entschuldigt
Unter den Voraussetzungen wundert es mich, dass du offenbar selbst noch daran glaubst das Ausbildungsziel schaffen zu können.
Krankmeldungen werden seit 2023 auf elektronischem Weg vom Arzt direkt an die Krankenkasse übermittelt und dort kann der Arbeitgeber sie abrufen (ausser du bist privat krankenversichert). Daher wird der Arbeitgeber bereits längst wissen, dass du gar keine AU hast, sondern blau gemacht hast.
Aus der Nummer wirst du also vermutlich nicht mehr so leicht rauskommen, wie du dir das gerade vorstellst evtl. kommen noch Forderungen auf Lohnrückzahlung auf dich zu. Die einzige (winzige) Chance das Vertrauensverhältnis wieder herzustellen, wäre vermutlich nur absolut ehrliche Offenheit dem Arbeitgeber gegenüber, der Wille eventuell entstandenen Schaden wieder gut zu machen und in Zukunft zuverlässig und pünktlich zur Arbeit bzw. Ausbildung zu erscheinen.
Wenn du allerdings Zweifel hast das zu schaffen, solltest du den Tatsachen besser ins Auge schauen und dich so schnell wie möglich beim Arbeitsamt oder Sozialamt melden (je nachdem wie lange du bereits beschäftigt warst), damit wenigstens die Finanzen nicht noch zusätzlich zu einem großen Problem werden und du nach einer Kündigung Unterstützung erhalten kannst. Denn auch da gibt es Geld nicht rückwirkend, wenn man sich nicht rechtzeitig gemeldet hat.
Über Fortsetzung oder Wechsel der Ausbildung, Anträge auf Therapie, Reha etc, kannst du dann im nächsten Schritt nachdenken, dich entsprechend beraten lassen Anträge stellen und hoffentlich bald aus deiner Krise wieder herausfinden.
Viel Glück.