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Verjährung / Anspruch / Herausgabe Pachtgarten?

Im August 2001 habe ich in einer Kleingartenanlage einen Garten gekauft - mit Pacht- und Kaufvertrag. Der Vorbesitzerin wurde ca. ein halbes Jahr vorher wegen Vandalismus ausserordentlich gekündigt; Polizei war damals dabei.

Da die Laube offenbar größer als die erlaubten 24 qm ist soll die Vorbesitzerin nun von 2011 an die Grundsteuer bezahlen. Sie selber hat angeblich keinerlei Unterlagen über den Verkauf etc.sowie angeblich auch kein Geld erhalten. Nun macht sie nach all den Jahren einen Anspruch auf den Garten geltend, da sie angeblich vom damaligen Vorstand "unrechtmäßig enteignet" wurde.

Während meiner Mitgliedschaft in diesem Verein gibt es mittlerweile den 3ten Vorstand und erstaunlicherweise sind mein Unterlagen verschwunden. Es ist zwar mein Pachtvertrag wieder "aufgetaucht", aber der Kaufvertrag fehlt in den Unterlagen des Vereins - gleichwohl ist aber die Quittung über den Kaufpreis vorhanden.

Lt. § 195 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist 3 Jahre, bei Rechten an einem Grundstück 10 Jahre. Da es sich um einen Pachtgarten / Pachtgrundstück handelt kann nach meinem Verständnis letzteres nicht zutreffen.

Nun mein Frage(n):

  • Muss ich dem Verein, der meine Unterlagen "verbummelt" hat Kopien meiner Verträge zukommen lassen (ohne mir selbst "ein Bein zu stellen")?

  • Muss ich mit einer Forderung des Finanzamtes wg. der Grundsteuer rechnen?

  • Kann diese Person tatsächlich den Garten / Laube zurückfordern?

Der Fall ist sicher komplexer, aber aufgrund der hier vorgegebenen Zeichenbeschränkung kann ich leider nicht viel konkreter schreiben und so hoffe ich das meine angegeben Fakten ausreichend sind.

Recht vielen Dank im voraus

Garten, Recht, pachtgarten, Verjährung, Wirtschaft und Finanzen

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