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Ja dieser Kleingärtner hat eine Entschädigung zu bekommen, auch muß der Kleingarten Abgeschätzt werden durch zwei unabhängige Abschätzer, die der Bezirksverband stellen muß. Also Rausschmeißen geht nicht so einfach, er hat eine Kündigungsfrist die der Vorstand einzuhalten hat. Und wenn der noch einen Rechtsanwalt einschaltet, dann kann es für den Kleingarten EV, ganz schön Teuer werden. Man hätte hier Schreiben können warum Er fristlos Gekündigt worden ist ! So hätte man genaueres schreiben können.