Vermieterin kümmert sich nicht und antwortet auf keiner einer Nachricht?

9 Antworten

 Wir haben mehrere Mängel oder generelle Fragen, sie antwortet auf keiner einer Nachrichten

Dann würde ich das ganze schriftlich per Einwurf-Einschreiben machen und je nach Schwere der Mängel auch eine Ersatzvornahme ankündigen. Heißt: Wenn der gemeldete Mangel innerhalb einer bestimmten Frist nicht beseitigt wird, dann beauftragt Ihr eine Firma und zieht die Kosten von der Miete ab.

Der Hausmeister kann nur unter der Woche, jedoch müssen wir beide arbeiten und dann ist es einwenig schwer.

Die Firmen arbeiten aber auch nur unter der Woche.


Saskia160 
Beitragsersteller
 03.02.2020, 08:29

Vielen Danke :)

Schriftlich festhalten was genau für Mängel bestehen und der Vermieterin per Einschreiben, also mit NAchweis zu kommen lassen. Es sollte auch eine Frist enthalten sein, bis wann sie Zeit hat die Mängel zu beseitigen. Erst dann dürft ihr die Miete mindern.

Hierfür würde ich mich aber dringend an den Mieterschutzbund wenden, da ihr nicht einfach wahllos eine Summe kürzen könnt.


Gerhart  03.02.2020, 11:08

Dieser Kommentar ist nur in Teilen richtig. Falsch: "Erst dann dürft ihr die Miete mindern."

Nach § 535 BGB hat der Vermieter die Pflicht eine vermietete Wohnung mängelfrei zu übergeben und während der Mietzeit so zu erhalten. Nun nehmen manche Vermieter das nicht so genau und manche Mieter kennen ihre Rechte nicht.

Nun können Mieter die Miete angemessen mindern (§ 536 BGB) wenn ein erheblicher Mangel an der Mietsache auftritt und zwar ab dem Tag der nachweislichen Meldung an an den Vermieter bis der Mangel behoben wurde. Die schriftliche Meldung sollte zugangssicher mittels Einwurfeinschreiben an den VERMIETER oder die bevollmächtigte Hausverwaltung vorgenommen werden. Ein Hausmeister zählt nicht dazu!

Wenn nun der Mieter zum Mietbeginn Mängel zwar festgestellt aber deren Beseitigung nicht unter Fristsetzung gefordert hat und darüber hinaus die Mietzahlung nicht unter Vorbehalt gestellt hat, dann kann der Mieter die Miete nicht mindern.

Wie es sich nun mit den Mängeln in diesem Fall verhält, müsste noch untersucht werden. Unabhängig davon, ob die Mängel bei Mietbeginn schon vorlagen oder aber erst währen der Mietzeit zu Tage traten, ist der Vermieter verpflichtet die Mängel zu beseitigen, denn der Mieter bezahlt eine Miete für eine mängelfreie Wohnung.

Falls der Vermieter die Mängel trotz zugangssicherer Meldung des Mieters nicht innerhalb der gesetzten Frist beseitigt, dann ist der Mieter zu einer Ersatzvornahme berechtigt, worüber er den Vermieter zu informieren hat. Vgl. §§ 536a-c BGB. Die Kosten trägt der Mieter, darf sie aber gegen die GESAMT-Miete im übernächsten Monat aufrechnen

Der Vermieter ist nicht verpflichtet auf Fragen und Schreiben zu antworten. Deshalb sind die Vorgaben des Gesetzgebers in diesen Mietangelegenheiten unter den angegeben §§ geregelt. Darüber hinaus ist eine Zivilklage auf Instandsetzung nach einer fruchtlosen Forderung nach Instandsetzung immer möglich.

Mängel nachweisbar (Einwurfeinschreiben) anzeigen, Frist setzen und ankündigen, dass du bei Verzug selbst die Beauftragung an eine Firma vornehmen und deren Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen wirst.

Darüber hinaus, insofern es erhebliche Beeinträchtigungen der Tauglichkeit der Wohnung gibt, darf die Miete angemessen gemindert werden ab dem Tag der Inkenntnissetzung der Vermieterin von der Mangelhaftigkeit, das dann auch gerne rückwirkend.

Hi.

Kenne das Problem. Also zum Glück jetzt nicht von mir, aber mein Bruder hatte das. Du musst den Vermieter beim Geld treffen, da, wo es wehtut. Mietrecht ist jetzt nicht gerade mein Spezialgebiet, aber es gibt ne Tabelle, wo drin steht, wie viel % der Miete man bei Mängeln nach einer Warnung einbehalten kann. Heizung weiß ich noch, das waren 40%. Da müsstet Ihr die Mängel schriftlich (Einschreiben und Beleg aufheben!) anmahnen, samt einer fairen Frist sie zu beseitigen. Ich würde noch den Passus mit rein nehmen, dass bei Verstreichen der Frist der Prozentsatz der Miete einbehalten wird.

Ich würde jetzt auch nicht alleine in die Schlacht ziehen, sondern zum Mieterverein gehen. Oder, wenn Ihr entsprechende Rechtschutz habt, das vom Anwalt klären lassen (von denen reicht manchmal nur ein Brief, die können das!). Kumpel von mir ruft da in solchen Fällen einfach an und muss dann gar nix mehr machen (finde ich jetzt n bisschen krass).

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Wissen nie schaden kann. Also z.B. das Wissen um Schimmelbildung und die Temperatur-/Feuchtigkeitskurve oder wie eine Zentralheizung in nem Mietshaus funktionieren sollte. Da hilft das Netz, n konkretes Problem lässt sich ja googlen.

Beim Hausmeister müsst Ihr in den sauren Apfel beißen, und Euch zu nem Termin frei nehmen. Und bei nem Notfall würde ich einfach selber Erstversorgung machen - Werkzeug sollte Jeder zu Hause haben (gibt so Basisset-Koffer im Baumarkt, damit kommt man weit) und es gibt phantastische Anleitungen auf Youtube.


albatros  03.02.2020, 11:25
dass bei Verstreichen der Frist der Prozentsatz der Miete einbehalten wird.

Nein, so nicht, vielmehr ab Inkenntnissetzung des Vermieters über das Bestehen des/eines Mangels.

Saskia160 
Beitragsersteller
 03.02.2020, 09:24

Vielen lieben Dank :)