Kümmert sich das Gericht um das Erbe des Kindes?
Kümmert sich das Gericht um das Erbe des Kindes wenn die Mutter und das Kind gleichzeitig erben sind?
2 Antworten
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Nein, nur auf Antrag.
Der Normalfall ist, der Erbe das Nachlassverzeichnis erstellt und beim zuständigen Nachlassgericht den Erbschein beantragt. Im Antrag müssen alle möglichen gesetzlichen Erben, also auch das Kind, benannt werden
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Sind ein Elternteil und ein Kind gemeinsam an einer Erbengemeinschaft beteiligt, dann ist eine Vertretung des Kindes in der Erbengemeinschaft durch die Eltern nicht mehr möglich. Dann wird für jedes Kind vom Gericht ein Ergänzungspfleger bestellt, der dann die Rechte des Kindes in der Erbengemeinschaft vertritt.
https://www.schuhmann-anwaelte.de/ratgeber-erbrecht/minderjaehrige-erbe/
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Annahme und Ausschlagung einer Erbschaft sind bei Minderjährigen nur mit einem vom Gericht eingesetzten Ergänzungspfleger möglich. Gleiches gilt für Rechtsgeschäfte innerhalb einer Erbengemeinschaft, auch bei deren Auflösung. Es ist aber ein Antrag notwendig.
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ich muss mich korrigieren. Für die Annahme ist die Erklärung durch die gesetzlichen Vertreter ausreichend.
Aber es gibt ja nur entweder annahme oder ausschlagen also braucht es immer einen Ergänzungspfleger? Was wenn die mutter nicht weiß das man das machen muss