Behinderung/Krankheit bei der Schulanmeldung angeben?

4 Antworten

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Das man die Krankheit angeben muss hat nur den Zweck, sich auf bestimmte Handycaps vorzubereiten. Ein Rollstuhlfahrer kann zb nur in barrierefreien Räumlichen unterrichtet werden. Blinde, Gehörlose oder geistig Behinderte können eventuell gar nicht aufgenommen werden. Das muss man vorher klären.
Bringt ja niemanden was, wenn sie einen Blinden aufnehmen und am ersten Schultag stellt sich heraus: Ach übrigens: der braucht alle Unterrichtsmaterialien in Blindenschrift. Und sein Blindenhund ist auch immer dabei.

Eine Psychische Erkrankung kann man angeben, wenn man einen Nachteilsausgleich haben möchte. Aber das geht dann eh nur mit Attest. Da brauchst du jetzt auch nichts angeben.

Ich persönlich habe aufgrund meiner Epilepsie und den damit verbundenen Konzentrationsstörungen einen Nachteilsausgleich an der Uni bekommen. Dadurch bekam ich bei Prüfungen extra mehr Zeit und durfte in einem extra Raum und nicht mit 100 anderen Studenten in einem Saal die Prüfungen schreiben.


Scones08 
Beitragsersteller
 26.01.2022, 14:10

Danke dir!

Wenn deine Behinderung auch den Schulalltag betreffen, dann solltest Du das feld auch ausfüllen.

Zu deinem Schutz und zur Info für die Lehrkräfte, dass sie im fall der Fälle auch entsprechend reagieren können.

Wenn es deinen Schulalltag beeinträchtigen kann, würde ich die Schulleitung darüber informieren.

Wenn nicht angegeben, kann auch nicht darauf Rücksicht genommen werden …


Scones08 
Beitragsersteller
 26.01.2022, 13:56

Naja, es handelt sich um eine psychische Krankheit und ich bezweifle, dass da viel Rücksicht genommen werden kann, da das normale Schulsystem eben nicht für Leute wie mich gemacht ist.

Harald2000  26.01.2022, 15:00
@Scones08

Wer weiß - und früher oder später kommt es doch ans Tageslicht …