Kriegt man Strafe wenn man in Baden Württemberg 2 Monate vor seinem 18 Geburtstag die Schule abbricht?

5 Antworten

Hallo kommtkollegen,

in Baden-Württemberg bist du schulpflichtig bis zum Ende des Schuljahres in dem du 18 wirst. Auf Antrag kann auch zum Halbjahresende die Schulpflicht erfüllt sein.

Ich gehe davon aus, dass das Schuljahr nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann?

Der offizielle Weg, wäre, dass du für ein Praktikum von der Schule freigestellt wirst. Das machen aber viele Schulen nicht gerne und das ist heute auch deutlich schwieriger als früher. Du musst jetzt eben entscheiden, ob du eine Beratung durch die Schule in Anspruch nimmst, was man in so einem Fall machen kann oder ob du es über die Krankmeldeschiene versuchst.

Im zweiten Fall kommt es auf den Schulleiter und den Schulträger an und ob und wie dich dein Arzt mit Krankmeldungen versorgt. Manche Schulleiter sind da ganz schnell dabei ein Bußgeld zu verhängen und auch die zwangsweise Vorführung durch die Polizei wäre eine Möglichkeit (den Taxidienst bezahlst du) oder du hoffst, dass der Schulleiter so kurz vor Schulende kein Fass mehr wegen dir aufmachen will und es einfach auslaufen lässt.

Ich empfehle dir die verbleibende Zeit durchzuziehen, egal welche Noten und wenn du zwischendurch mal krank bist, dann ist es eben so. Dann passt dein Lebenslauf. Ob da jetzt eine Fünf mehr oder weniger drin ist, spielt keine Rolle. Und dann machst du dich sofort, also ab heute, auf die Suche nach einem Ausbildungsplatz. Im Handwerk ist es eh üblich, dass man dann ein paar Tage Probearbeiten macht.

Viel Erfolg!

Karliemeinname


kommtkollegen 
Beitragsersteller
 13.03.2023, 08:27
Auf Antrag kann auch zum Halbjahresende die Schulpflicht erfüllt sein.

Wie meinst du das? Grüße

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karliemeinname  13.03.2023, 11:16
@kommtkollegen

Wenn du im ersten Schulhalbjahr 18 wirst, dann kannst du, auf Antrag, die Schule zum Ende des 1. Halbjahrs, also am 31.01. verlassen und bist für das zweite Schulhalbjahr nicht mehr schulpflichtig. Wenn du erst im zweiten Halbjahr 18 wirst, dann musst du das ganze Schuljahr durchziehen.

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Du kriegst kein Praktikum unter 18 Jahre ohne Schule. Du bist dann nicht versichert. Du kannst eine Geldstrafe bekommen, ersatzweise Jugendknast, wenn die Schule Dich anzeigt. Und Dein Lebenslauf für Deine Bewerbungen hat Lücken und sieht schlecht aus.

Vielleicht hilft der Umzug in ein anderes Bundesland oder auch ins Ausland.

Ab 18 ist richtig früher waren es 9 Jahre


kommtkollegen 
Beitragsersteller
 13.03.2023, 07:28

Was könnte wegen den 2 Monaten die härteste Strafe sein theoretisch?

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Sus22  13.03.2023, 09:29
@kommtkollegen

Baden-würtenberg bis 1.000 €Bayern bis 1.000 €Berlinbis 2.500 €Brandenburg bis 2.500 €Bremen*bis 500 € (für Schüler)

bis 1.000 € (für Eltern)Hamburg*bis 1.000 €Hessen*bis 1.000 €Mecklenburg-Vorpommern*bis 2.500 €Niedersachsen bis1.000 €Nordrhein-Westfalen bis 1.000 €Rheinland-Pfalz bis1.500 €Saarland*bis 1.000 €Sachsen bis 1.250 €Sachsen-Anhalt bis 1.000 €Schleswig-Holstein bis1.000 €Thüringen bis 1.500 €

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