Kratzer an anderem Auto verursacht während Probezeit?
Grüßt euch,
Heute Nachts beim rückwärts fahren, bin ich blöderweise gegen einem Auto gefahren. Dieses Auto hat an der Fahrer Seite ein sichtbaren Kratzer und bei mir auch. Die Polizei wurde dementsprechend informiert und ich müsste 35€ Zahlen. Laut Polizei bekomme ich keinen Punkt oder sonst sowas. Sie gaben mir Unfall Dokument und dieses muss ich der Versicherung mitteilen. Zahlt es die Versicherung? Bekomme ich eine andere Strafe wie Probezeit Verlängerung?
7 Antworten
Da du die Polizei gerufen hast, hast du schonmal das richtige gemacht.
Mit den 35€ ist deine Schuld abgegolden und es passiert nichts weiter.
Was nun kommen könnte, erhöhter Versicherungsbeitrag hat nichts mit der Probezeit zu tun.
Mache dir bitte keinen Kopf.
Den Schaden an dem anderen Fahrzeug bezahlt deine Haftpflichtversicherung.
Wenn du eine Vollkaskoversicherung hast, dann bezahlt die den Schaden an deinem Fahrzeug - du solltest dir jedoch ausrechnen lassen, ob es nicht günstiger ist, den Schaden selbst zu zahlen.
Passieren wird dir nichts weiter, also auch keine Probezeitverlängerung.
Lass mal bitte überprüfen, ob du eine stärkere Birne in den Rückfahrscheinwerfer einbauen kannst - falls ja ist das sehr hilfreich.
LG
Nein, mit dem Verwarngeld ist die Ordnungswidrigkeit abgegolten und die Führerscheinstelle wird nicht informiert.
Zahlt es die Versicherung?
Das ist eigentlich der Zweck einer Versicherung. Deine KFZ-Haftpflicht reguliert den Sachschaden am gegnerischen Fahrzeug.
Bei deinem eigenen Schaden, kommt es darauf an, ob du eine entsprechende Kasko-Versicherung hast.
Ansonsten bleibst du auf den Kosten für die Reparatur sitzen.
Und natürlich wird es auch keine Verlängerung der Probezeit oder andere Sanktionen gegen dich geben.
Wieso solltest du ne Probezeitverlängerrung o.ä. bekommen? Ein anderes Auto zu touchieren, ist eine Ordnungswidrigkeit, kostet halt die 35 € und dann ist mit Polizei und Führerschein alles geregelt.
Die Haftpflichtversicherung des Autos zahlt den Schaden am anderen Auto, du selbst (bzw. der Versicherungsnehmer) zahlt nur den vertraglich vereinbarten Eigenanteil.
Wobei ich je nach Größe des Eigenanteils und des Schadens überlegen würde, ob du nicht billiger weg kommst wenn du den ganzen Schaden aus eigener Tasche zahlst und dafür nicht den Schadensfreiheitsrabatt verlierst. Rechne mal nach, die höheren Versicherungsbeiträge machen über ein paar Jahre schnell ein, zweitausend Euro aus. Sprich, wenn der Versicherungsanteil nach Abzug des Eigenanteils nur noch z.B. 500 € wären, kämst du günstiger weg wenn du es selbst zahlst und den SF-Rabatt behältst.
Für den Schaden am eigenen Fahrzeug ist entweder eine passende Kaskoversicherung abgeschlossen oder du zahlst es selbst (oder lässt es wie es ist). Auch im Hinblick auf die Kaskoversicherung sei angeraten, zu überlegen ob es sich angesichts der SF-Rückstufung ggf. lohnt es aus eigener Tasche zu zahlen.