Auffahrunfall dieser Schaden möglich und Probezeit?
Ich bin beim Einparken rückwärts mit Schrittgeschwindigkeit auf ein anderes Auto aufgefahren. Bin vielleicht einen halben oder einen Meter gerade gefahren. Äußerlich war jetzt vom anderen Auto nur das Nummernschild verbeult und bei mir gar nichts zu sehen. Mit dem Fahrer, der zum Glück da war, habe ich Daten ausgetauscht und den Unfall auch meiner Versicherung gemeldet.
Jetzt war der andere in einer Werkstatt und laut denen ist die Stoßstange innen verbogen. Kann dies bei so geringer Geschwindigkeit wirklich passiert sein? Hatte gehofft einfach nur ein neues Nummernschild zu bezahlen.
Und muss ich mit einer Verlängerung meiner Probezeit rechnen? Polizei wurde beim Unfall nicht benachrichtigt.
2 Antworten
Eine Verlängerung der Probezeit bekommst du wegen eine Parkremplers garantiert nicht. So viel zum Guten.
Das schlechte ist, dass der Schaden tatsächlich entstehen kann. Die weiche Kunstoffstoßstange drückt sich ein, dahinter sitzende Puffer werden geknautscht, der Kunststoff beult sich aus und man sieht oft (fast) nichts mehr. Kann leider erschreckend schnell erschreckend teuer werden... Melde es rechtzeitig deiner Versicherung und lass sie ausrechnen, ob es für dich günstiger ist die Versicherung zahlen zu lassen oder selbiger den Schaden zurück zu erstatten.
T3Fahrer
Die Stoßstange ist hinter den Plastik. Wenn sich das verbogen hat, sieht man erst wenn man die Plastik-Stoßtange abnimmt. Das ist durchaus möglich.
Warum sollte er die Polizei anrufen. Der Schaden wurde ohne Polizei geklärt und deine Vericherung übernimmt den Schaden den Du bei den anderen angerichtet hast.
Nur wenn Du es jetzt auf ein Streit ankommen lässt und es vor Gericht gehen sollte, dann ist die Verlängerung der Probezeit so gut wie sicher.
Also. Wenn ich aus dem Standpunkt eines Richters es sehe. Fahranfänger klagt gegen Unfallschaden den er Verursacht hat in der Probezeit.
Kann dann der Richter wenn er den Fahranfänger unrecht gibt nicht auch die Probezeit verlängern? . ich denke schon. Sogar sehr wahrscheinlich.
Was würde ein Richter denken, wenn ein Fahranfänger den 1. Unfall verursacht und dann noch steitet den Schaden nicht zu zahlen?
Als Fahranfäger zieht man schnell den "kürzeren". So sehe ich das
Das ist aber eine falsche Logik. Damit müsste sich ein „Probezeitler“ ja bei jedem kleinen Rempler finanziell ausziehen lassen, weil er sich nicht wehren dürfte bzw. eine Schadenshöhe hinterfragen dürfte. Eine Verlängerung der Probezeit gibt es für (bestimmte) Fehlverhalten im Straßenverkehr, nicht für das (womöglich ja gerechtfertigte) Hinterfragen einer Schadensabwicklung und-höhe.
Das ist nichts, was ein Gericht einfach so verhängen kann. Probezeitmaßnahmen erfolgen nur in gesetzlich genau definierten Fällen (-> bestimmte Verkehrsverstöße) und außerdem obliegt die Anordnung dieser Maßnahmen der Führerscheinstelle und nicht dem Gericht - übrigens erst recht nicht einem Zivilgericht, wo eine solche Streitigkeit landen würde. Du wirfst zwei völlig unterschiedliche Rechtsbereiche in einen Topf.
Der Parkrempler selbst kann zwar als Ordnungswidrigkeit gewertet werden, da ein solcher aber nur im Verwarnungsgeldbereich liegt wird hat der Fragesteller im Bezug auf seine Probezeit auch dann nichts zu befürchten, wenn die zuständigen Behörden (Polizei, Bußgeldstelle etc.) von dem Vorfall erfahren.
Dabei kommt nie im Leben eine Verlängerung der Probezeit raus - erst recht nicht ausgelöst durch gerichtliche Klärung von Unstimmigkeiten der Schadenshöhe.