Krankenkassenbeitrage erhöht wegen Bafög?

2 Antworten

Wer als Student in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) krankenversichert ist, muss den allgemeinen Beitrag von 14,6% und den kassenindividuellen Zusatzbeitrag in voller Höhe alleine tragen.

Die KVdS zieht als Berechnungsgrundlage für die Beiträge den BAföG-Höchstsatz für Studenten, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, heran, und zwar unabhängig davon, ob tatsächlich BAföG bezogen wird oder nicht.

Steigt also der BAföG Satz, steigen demnach auch die Beiträge.

Da du die Frage am 29.07.2024 gestellt hast, könnte aber die Erhöhung des Zusatzbeitrags zum 01.08.2024 für höhere Beiträge verantwortlich sein. Schließlich haben einige Krankenkassen zum 01.08.2024 den Zusatzbeitrag nochmals erhöht.

Bei Erhöhung des Zusatzbeitrages steht einem ein Sonderkündigungsrecht zu, und zwar bis zum Ende des Monats, für den der Zusatzbeitrag erhöht wurde, d.h. bei der Erhöhung zum 01.08. würde das Sonderkündigungsrecht bis heute (31.08.2024) laufen.

Wenn die Sonderkündigungsfrist verstrichen ist kannst du, nach dem du min. 12 Monate bei deiner bisherigen Krankenkasse warst, mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten deine Krankenkasse wechseln, in dem du ganz einfach bei der neuen Kasse einen Antrag stellst.

Eine Übersicht aller geöffneten Krankenkassen und den jeweiligen Beitrag findest du unter: https://www.krankenkasseninfo.de/krankenkassen/

Ja und auch wegen der Bürgergeldempfänger.

Warum? Weil die Krankenkassen pro BG_Empfänger einen minimalen Betrag erhält, der keinesfalls die realen Behandlungskosten abdecken. Der Netto-Steuerzahler subventioniert also auch hier den BGler.

Da der Bund die realen Kosten für die BG-Empfänger nicht ausgleicht, steigen also die Beiträge für alle. Außer für Hartzer. Aber das wird wohl bald enden.