Kosten zuständigoder nicht?
Hallo,
Ich habe ein Problem ich bin 19 und islamisch verheiratet aber nicht standesamtlich. Und ich bin schon mit meinem mann zusammen gezogen vor einem jahr. Vor einem jahr habe ein eine Ausbildung begonnen, die ich allerdings beendet habe vor einem Monat. Mein Mann arbeitet in Vollzeit. Allerdings ist das so, das unsere Wohnung sehr teuer ist( in bremen für 3 Zimmer 850€) . Und ich mache gerade Online mein Abitur weiter. Weil wir haben einen Kinderwunsch. Aktuell mache ich noch einen Minijob, würde auch evtl. In einen Teilzeitjob wechseln. Meine Frage jetzt ist. Wie macht man das später wenn ich schwanger werden sollte. Dann kann ich auch nur noch bedingt arbeiten gehen. Dann würde das Gehalt von meinem Mann nur bedingt reichen. Ich hatte mir überlegt mich dann auf das jobcenter anzumelden, jedoch wollen meine Eltern das nicht, da sie ja noch unterhaltspflichtig wären( also das das jobcenter das geld, was sie mir gegeben haben, von meinen eltern zurück holen). Ich weiß jedoch nicht wie das laufen soll... bleiben meine eltern immer für mich unterhaltspflichtig oder wie ist das? Und wie soll das dann überhaupt klappen mit unserem Kinderwunsch? Meine Eltern haben nicht so viel das die mir Geld geben könnten Monatlich als Unterhalt oder so. Und ich will das auch garnicht. Wir haben kein so gutes Verhältnis. Jetzt sind wir verzweifelt Mein Mann und ich weil wir sehr gerne ein Baby haben wollen, aber nicht wissen wie es dann weiter geht. Werden meine Eltern für immer für mich unterhalt zahlen müssen oder wie weil ich keine Ausbildung habe?
Es ist gerade wie man warscheinlich lesen kann sehr viel durcheinander in meinem kopf und ich weiß nicht weiter. Könnte mir jemand vielleicht helfen? Wir wollen ja auch nicht nur 1 kind haben. Ich weiß wirklich nicht weiter.
8 Antworten
Wenn Ihr nicht standesamtlich verheiratet seid, geltet Ihr nach meiner Kenntnis nicht als verheiratet, und die Eltern sind grundsätzlich unterhaltspflichtig bis zum Ende der Erstausbildung. Aber nicht auf Ewigkeit.
Bürgergeldanspruch müßtet Ihr prüfen bzw. ausrechnen lassen:
https://www.buerger-geld.org/rechner/
Am besten erst Kinder zeugen, wenn Ihr sie Euch ohne fremde Hilfe leisten könnt :)
wenn ich das richtig verstanden habe bist du unverheiratet und lebst mit deinem mann zusammen - islamische heirat gilt nicht in deutschland.
du hast eine abgeschlossene ausbildung und willst abi nachmachen. wenn du schwanger wirst, kannst du trotzdem bis zum mutterschutz normal weiter arbeiten gehen. ab mutterschutz ist dein mann für dich und das kind unterhaltspflichtig. wenn euer gemeinsames einkommen nicht ausreicht, kannst du dich jederzeit an das jobcenter wenden und einen antrag auf bürgergeld stellen.
du bildest mit deinem freund eine bedarfsgemeinschaft und sein einkommen wird nach deckung seiner kosten von deinem bedarf mit abgezogen. die differenz ist das geld welches ihr dann erhaltet. deinen eltern wird nichts abgezogen und sie sind auch nicht mehr unterhaltspflichtig, da du bereits eine ausbildung abgeschlossen hast. und derzeit nicht in ausbildung bist
deine eltern sind für dich nicht mehr unterhaltspflichtig und auch dann nicht, wenn du irgendwann mal schwanger bist. das ist vorbei
Okay dann ist gut weil meine eltern sagen das die probleme bekomme würden weil die für mich unterhaltspflichtig seien
Macht erst Ausbildung und zwar so, dass auch einer euch und die gewünschte Anzahl Kinder sich locker leisten kann.
Dann konnen die Kinder kommen.
Zum Jobcenter kannst du gehen, ob ihr Leistungen bekommt, ist fraglich, denn ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft, d.h. dein Mann, auch wenn die Ehe nicht vor einem Standesamt geschlossen wurde- also eigentlich dein Lebenspartner, ist für dich zuständig.
Online- Schule zählt nicht für Unterhaltsberechtigung gegen deine Eltern, aber du kannst bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres dort weiter krankenversichert bleiben, bei deinen Eltern. Das spart schon einmal Geld.
Ihr solltet Wohngeld beantragen.
Erst mal richtig heiraten, damit ihr eine günstige Steuerklasse bekommt.
Was verändert sich genau wenn man standesamtlich heiratet?
Alles stimmt nur das ich eine abgeschlosse Ausbildung habe nicht. Also ich habe eine Ausbildung angefangen, nach einem Jahr jedoch beenden müssen aus gesundheitlichen Gründen. Jetzt arbeite ich jedoch am gleichen Platz wo ich meine Ausbildung gemacht habe als minijob. (In einer Arztpraxis) evtl. Werde ich auch wechseln in Teilzeit. Und dann aber arbeiten bis ich in Mutterschutz bin.
Nun ist meine Frage ob ich dann wenn ich nicht mehr arbeiten darf. Und das Geld nicht ausreichen sollte, ob ich mich mit meinem Partner bürgergeld beantragen könnten, oder ob meine eltern für mich Unterhaltspflichtig bleiben.