Kosten zuständigoder nicht?

8 Antworten

Wenn Ihr nicht standesamtlich verheiratet seid, geltet Ihr nach meiner Kenntnis nicht als verheiratet, und die Eltern sind grundsätzlich unterhaltspflichtig bis zum Ende der Erstausbildung. Aber nicht auf Ewigkeit.

Bürgergeldanspruch müßtet Ihr prüfen bzw. ausrechnen lassen:

https://www.buerger-geld.org/rechner/

Am besten erst Kinder zeugen, wenn Ihr sie Euch ohne fremde Hilfe leisten könnt :)

https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeld-node.html

wenn ich das richtig verstanden habe bist du unverheiratet und lebst mit deinem mann zusammen - islamische heirat gilt nicht in deutschland.

du hast eine abgeschlossene ausbildung und willst abi nachmachen. wenn du schwanger wirst, kannst du trotzdem bis zum mutterschutz normal weiter arbeiten gehen. ab mutterschutz ist dein mann für dich und das kind unterhaltspflichtig. wenn euer gemeinsames einkommen nicht ausreicht, kannst du dich jederzeit an das jobcenter wenden und einen antrag auf bürgergeld stellen.

du bildest mit deinem freund eine bedarfsgemeinschaft und sein einkommen wird nach deckung seiner kosten von deinem bedarf mit abgezogen. die differenz ist das geld welches ihr dann erhaltet. deinen eltern wird nichts abgezogen und sie sind auch nicht mehr unterhaltspflichtig, da du bereits eine ausbildung abgeschlossen hast. und derzeit nicht in ausbildung bist


Laylau 
Beitragsersteller
 15.04.2023, 14:16

Alles stimmt nur das ich eine abgeschlosse Ausbildung habe nicht. Also ich habe eine Ausbildung angefangen, nach einem Jahr jedoch beenden müssen aus gesundheitlichen Gründen. Jetzt arbeite ich jedoch am gleichen Platz wo ich meine Ausbildung gemacht habe als minijob. (In einer Arztpraxis) evtl. Werde ich auch wechseln in Teilzeit. Und dann aber arbeiten bis ich in Mutterschutz bin.

Nun ist meine Frage ob ich dann wenn ich nicht mehr arbeiten darf. Und das Geld nicht ausreichen sollte, ob ich mich mit meinem Partner bürgergeld beantragen könnten, oder ob meine eltern für mich Unterhaltspflichtig bleiben.

landonderry  15.04.2023, 19:05
@Laylau

deine eltern sind für dich nicht mehr unterhaltspflichtig und auch dann nicht, wenn du irgendwann mal schwanger bist. das ist vorbei

Laylau 
Beitragsersteller
 15.04.2023, 19:06
@landonderry

Okay dann ist gut weil meine eltern sagen das die probleme bekomme würden weil die für mich unterhaltspflichtig seien

Macht erst Ausbildung und zwar so, dass auch einer euch und die gewünschte Anzahl Kinder sich locker leisten kann.

Dann konnen die Kinder kommen.

Zum Jobcenter kannst du gehen, ob ihr Leistungen bekommt, ist fraglich, denn ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft, d.h. dein Mann, auch wenn die Ehe nicht vor einem Standesamt geschlossen wurde- also eigentlich dein Lebenspartner, ist für dich zuständig.

Online- Schule zählt nicht für Unterhaltsberechtigung gegen deine Eltern, aber du kannst bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres dort weiter krankenversichert bleiben, bei deinen Eltern. Das spart schon einmal Geld.

Ihr solltet Wohngeld beantragen.

Erst mal richtig heiraten, damit ihr eine günstige Steuerklasse bekommt.


Laylau 
Beitragsersteller
 14.04.2023, 17:55

Was verändert sich genau wenn man standesamtlich heiratet?

SkR1997  14.04.2023, 18:19
@Laylau

Dann kann der Besserverdienende in die bessere Steuerklasse und der Schlechterverdienende geht in die schlechtere Steuerklasse. Bei Eheleuten mit großen Gehaltsdifferenzen ist das ziemlich attraktiv.