Jobcenter, mein Mann geht 6 Monate in Therapie und wie geht’s für mich und meine Tochter weiter?

3 Antworten

Die Abwesenheit deines Mannes muss dem Jobcenter natürlich gemeldet werden und ggf.entsprechende Nachweise in Kopie eingereicht werden.

Bis zu 6 Monaten in einem Krankenhaus oder in Therapie sind laut Paragraf 7 Abs. 4 SGB - ll unschädlich für den Leistungsanspruch, in diesem Zeitraum sollte das Jobcenter also weiterhin Leistungen für deinen Mann zahlen.

Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt gibt es in dem Fall auch nicht, weil ihr ja nicht wirklich getrennt seid und selbst wenn es ihn geben würde, hättest Du nichts davon, weil dieser dann als Einkommen des Kindes mindernd auf dessen Bedarf angerechnet würde.

Könntest nur versuchen, dass dir das Jobcenter auf Antrag für diesen Zeitraum einen Alleinerziehenden Mehrbedarf bewilligt, wovon ich aber nicht ausgehe, dann stünden dir von deinem Regelbedarf für den Lebensunterhalt 36 % als Mehrbedarf zu.

Nach meinem Kenntnisstand steht dir weder Unterhalt noch ein Mehrbedarf für Alleinerziehende zu, da ihr nicht getrennt lebt und ihr euch in einer Partnerschaft beziehungsweise Ehe befindet und keine Absichten habt, diese zu beenden.
Der Fakt, dass er sechs Monate in Therapie geht und daher in der Erziehung nicht unterstützend wirken kann, ist - leider - unerheblich, da er nach wie vor seine Leistungen ausbezahlt bekommt und einen Teil für die Bedarfsgemeinschaft beisteuern könnte.

Benötigt dein Mann Geld für die Therapie als solche oder für die eigene Verpflegung? Denn falls eine Zuzahlung - in welcher Form auch immer - gezahlt werden muss, kann unter Umständen ein Antrag zur Befreiung der Zuzahlungspflicht und ein Härtefallantrag zur Begleichung der Therapiekosten bei eurer örtlichen Krankenkasse gestellt.

Im Zweifel, falls das Jobcenter auch nicht weiterhelfen kann, empfehle ich dir einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht zu beantragen.

Ich bin jetzt zwar nicht wirklich vom Fach, aber wenn ich das richtig zusammen bekommen, müsste dein Mann, wenn er in Therapie ist, Krankengeld in gleicher (?) Höhe wie ALG I bekommen (wenn er aktuell ALG I bezieht). Telefoniere mal mit der Krankenkasse!

Gute Besserung für deinen Mann!


isomatte  06.06.2024, 05:08

Selbst wenn der Mann Anspruch auf ALG - 1 hätte und sie nur eine Aufstockung vom Jobcenter erhalten würden und der Mann dann nach 6 Wochen Krankengeld in Höhe des ALG - 1 für bis zu weiteren 72 Wochen erhalten könnte, schließen sich Bürgergeld und Wohngeld gegenseitig aus.

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tin108 
Beitragsersteller
 06.06.2024, 00:55

Danke für deine Hilfe!

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HansWurst45  06.06.2024, 00:57
@tin108

Anderes Thema: prüfe nach, ob ihr Wohngeld beantragen könnt. (lohnt sich aber nur bei ALG 1 denn auf das Bürgergeld (?) würde das angerechnet werden :-)

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