Kommt ein Kaufvertrag bei Kleinanzeigen zustande wenn ich einem Verkäufer schreibe dass ich den Artikel nehme?
Ich gehe momentan nämlich meinem Hobby nach und schreibe unverschämten scalpern von PS5 Disk Laufwerken oder Dubai Schokolade dass ich ihre überteuerten Artikel kaufe und halte die dann solange hin bis die vom Kauf abspringen. Jetzz will mich einer anzeigen weil er meint es wäre ein gültiger Kaufvertrag 😂 stimmt das?
7 Antworten
Ein Kaufvertrag kommt automatisch zustande, wenn ein Verkäufer den Willen verkündet einen Gegenstand zu verkaufen und ein Käufer den Willen verkündet es kaufen zu wollen.
Kurz: Ja, so wie beschrieben kommt ein verbindlicher Kaufvertrag zustande.
Die Annonce bei Kleinanzeigen ist der "Wille zum Verkauf", der vom Verkäufer bekannt gegeben wurde.
Deine Antwort, dass Du sie nehmen willst, ist Dein "Wille zum Kauf", den Du kund getan hast.
Der Verkäufer gibt im Grunde die Willenserklärung beim Einstellen ab. Wenn du sagst du kaufst es, scheiss egal wie...weil es keiner Form bedarf, dann ist es ein gültiger Kaufvertrag. Anzeige wird nichts bringen vorerst, aber er kanns per Anwalt einklagen lassen und dann zahlste die Anwaltskosten noch mit.
Wenn sie zustimmen, ja. Die Anzeige als solche ist nur eine invitatio ad offerendum.
Wenn du auf das Angebot eingehst und dem Angebot zustimmst ist ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen.
Nein, weil die andere Person auch noch sagen muss "ok will an dich verkaufen". Wenn das aber passiert ist, dann ist dein Text definitiv ein gültiger Antrag im Rahmen des 433er BGB und joah zivilrechtlich wärst du dann dran. Ist aber meistens trotzdem nur eine leere Drohung.
Nein. Wie auch bei Ladengeschäften.
Invitatio ad offerendum.
Es geht um Kleinanzeigen, nicht um Ebay selbst, wo man wirklich direkt kaufen kann. Kleinanzeigen : Ich würde gerne kaufen und der Verkäufer kann natürlich sagen "Nein nicht an dich" oder "Jemand war schneller"
Allein schon weil MEHRERE gleichzeitig ein Angebot abgeben könnten (= Nachricht schreiben), wodurch der Kaufvertrag gar nicht erfüllbar wäre.
Dennoch - als Käufer kämst Du nur bei einem "Nein" des Verkäufers sauber aus der Nummer. Der Wille zum Kauf wurde klar geäußert.
Wenn der FS den Vk anschreibt "ich will deine Dubai Schokolade zum angebotenen Preis kaufen" und der Vk schreibt "ok, machen wir", gibt's nen gültigen Kaufvertrag
Wenn er das nicht getan hast, dann würde die Frage des Fragestellers nicht existieren. Hätte der Verkäufer "Nö" gesagt, wäre die Frage letztendlich überflüssig. 😉
Doch, das Angebot selbst ist schon die Willenserklärung des Verkäufers