Komm ich da nich mit sozialstunden raus?

4 Antworten

Im Jugendstrafrecht gibt es Keine Geldstrafen

Strafzumessung ist Sache von Staatsanwalt und Gericht.

Schlimmstenfalls müßt Ihr in Jugendarrest.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

anranolilo 
Beitragsersteller
 16.08.2024, 12:11

Aber mit 14 schon?

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Agamemnon712  17.08.2024, 07:06
@anranolilo

Ab diesem Alter, und nach aktuellem Stand leider erst ab diesem, ist man strafmündig ...

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Naja, denken ist nichts handfestes.

Wenn ihr schon öfters negativ aufgefallen seit z.b. mit den Böller sind Sozialstunden möglich.
abgesehen davon ist das Böllern verboten bis auf Silvester.

(meine Theorie, bin kein Anwalt o.ä.)


anranolilo 
Beitragsersteller
 16.08.2024, 02:48

Was genau heißt das jetzt? Und negativ aufgefallen sind wir vorher noch nie

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Seid ihr in der Vergangenheit denn schon mal aufgefallen? Wenn ja, dann führt das im Jugendstrafrecht schnell mal zu einem Denkzettel. Ich bin mit 15 wegen Sachbeschädigungen (mehrfach gesprayt) in Jugendarrest gegangen. Also kann auch ganz anders ausgehen.