Darf ein Polizist außerhalb seiner Dienstzeit sich in den Dienst versetzen?
Gestern im Stadtpark hat sich ein Mann sich Frech gegenüber einen anderen sehr Frech verhalten.Die Person war ein Polizist und hat der anderen nach 2 Ermahnungen einen Platzverweis erhalten.Er hat sich geweigert zu gehen.Dann hat der andere seine Kollegen gerufen und die Kollegen meinten er darf das auch wenn er nicht im Dienst ist ! Stimmt das ?
11 Antworten
Ja, darf er.
Ein Arzt darf ja auch helfen, wenn er "Nicht" im Dienst ist.
Diese Berufsgruppen sind immer im Dienst.
Das darf ein Polizist auch dann, wenn er nicht im Dienst ist!
Ja.
Polizisten (aber nicht nur Polizisten) können sich selbständig in den Dienst versetzen.
Wozu?
Die gesetzgeberischen Vorgaben sehen so eine Orgie vorher gar nicht vor.
darf er, aber ich glaube er muss es nur im Ausnahmefall
Nein, natürlich nicht, er wird nicht dürfen, denn er ist Beamter, er wird also müssen, (leider).
Zitat:
Er darf.
Der Polizeidienst endet nämlich nicht unbedingt nach Feierabend.
Laut Paragraph 163 der Strafprozessordnung haben die Beamten des Polizeidienstes grundsätzlich "Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten."
So ähnlich liest sich das auch in den Polizeigesetzen der Länder.
Und auch wenn das nicht extra festgehalten wird, ist klar: Das Legalitätsprinzip, nach dem die Polizei grundsätzlich ermitteln muss, wenn sie Kenntnis von einer Straftat erlangt, gilt nicht nur während der Arbeitszeit.
Ein Arzt MUSS das sogar, wenn er einen Verletzten vorfindet. Sonst ist er schnell im Bereich der unterlassenen Hilfeleistung.