Kombiampel Fahrrad/Fußgänger - fahren oder schieben?

3 Antworten

Fahren darfst Du nur, wenn Radel und Fußgänger bei auch sonst getrennten Nutzungsstreifen mit dem blauen, runden Schild symbolisch nebeneinander dargestellt wurden als Wegstreckenbeschilderung. Zudem darf dann auch kein Zusatzschild "Radfahrer absteigen" darunter angebracht sein.

Rundes blaues Schild mit Fußgängersymbol oben, und Radfahrersymbol unterhalb des Querstriches bedeutet ansonsten absteigen und schieben über die Querungsfurt der Lichtzeichenanlage an einer Krezung oder Einmündng.

Zebrastreifen sind grundlegend nur schiebend zu nutzen.


Hydrotoxinlaser  05.08.2023, 00:10

Das stimmt an allen Ecken und Enden nicht. Das "blaue Schild" (Vz "Getrennter Geh- und Radweg") ist keine Wegstreckenbeschilderung, sondern weist diesen Radweg nur als nutzungspflichtig aus. Ein Zusatzschild "Radfahrer absteigen" ist niemals verbindlich, sondern immer nur eine Empfehlung, egal wo es steht.

Bei dem Vz "Gemeinsamer Geh- und Radweg" muss man keineswegs an Kreuzungen oder Einmündungen schieben, sondern darf selbstverständlich fahren.

Man darf auch sehr wohl als Radfahrer Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) fahrend benutzen, allerdings hat man dann keinen Vorrang vor den Fahrzeugen auf der Fahrbahn.

Gnurfy  05.08.2023, 01:55
@Hydrotoxinlaser

Du hast also die Weisheit scheinbar mit goldenen Löffeln gefressen, damit Du Dich hier derart aufplusterst wie ein Kugelfisch ohne wirklich Argument.

Egal was Du gerade genommen hast, Du solltest es besser aus dem Balg lassen...🤔

Hydrotoxinlaser  05.08.2023, 10:28
@Gnurfy

Warum wirst du an dieser Stelle persönlich? Ich habe dich nicht verbal angegriffen, sondern dich nur korrigiert. Du kannst dich ja auch gerne selbst informieren, wenn du Zweifel an meinen Aussagen hast.

Delphis1982218p  12.09.2024, 13:10
@Gnurfy

Welche Laus hat dich denn gestochen? Komm wieder etwas runter.
Sein Kommentar war kein bisschen aufplusternd oder sonstwie oberlehrerhaft.
Das war einfach nur ein sachlicher Widerspruch zu deinem Kommentar,
welcher juristisch und sachlich schlicht FALSCH war.

Ein blaues Schlild ordnet eine PFLICHT an, diesen oder jenen Weg zu nutzen.
Ich darf nicht nur, sondern MUSS auf diesem Weg fahren.
Und selbstverständlich muss ich an Ampeln NICHT absteigen.
Ist die Benutzungspflicht irgendwann weg, fahre ich wieder auf der Fahrbahn,
was ich sowieso immer empfehlen würde.
Und ja... über Zebrastreifen darf man sehr wohl FAHREN,
hat aber wie bereits erwähnt KEINEN Vorrang.

Vielen Dank für die Antworten! Ich nehme jetzt mal "fahren" mit. Ein Fahrradsymbol könnte bedeuten, dass dies die zu beachtende Ampel für den Radfahrer ist aber noch nichts zur Art der Überquerung bedeutet. Aber genau deshalb habe ich ja gefragt... Danke nochmal!

Fahren.

Diese Ampel ist für Radler und Fußgänger.

Wenn du schieben müsstest, dann wäre ja kein Fahrradsymbol im Lichtzeichen.