Eine Verband als Fußgänger bilden?
Gibt es für Fußgänger eine ähnliche Regelung zur Bildung eines Verbandes wie dies für Fahrräder oder Autokolonnen der Fall ist?
Sprich, wenn man als große Gruppe über eine grüne Ampel als Autokolonne oder Fahrradkolonne fährt und die Ampel während dessen auf Rot umspringt, dürfen die letzten Fahrzeuge auch noch hinüber fahren, da sie quasi als ein Fahrzeug gelten. Gilt das auch für eine zugegeben relativ große Fußgängergruppe an einer roten Ampel?
p.s. Ich würde es eh nicht drauf anlegen wollen, wenn es die Regelung geben sollte, denn sowohl als Fußgänger, als auch als Radfahrer zieht man im Straßenverkehr immer den Kürzeren bei einem Unfall
2 Antworten
Finde dazu gerade nur diese Diskussionen:
https://www.gutefrage.net/frage/fussgaenger-strasse-queren
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=71004
Wenn ich auf so eine Gruppe aufpassen müsste, würde ich erst garnicht anfangen die Straße zu überqueren, wenn schon ein Weilchen Fußgänger-Grün ist, sondern gleich beim nächsten grün rübergehen. Ggf. kann man die Route auch so machen, dass man an einem Zebrastreifen die Straße überquert.
notting
Ein Verband ist geschlossen wenn er für andere Verkehrsteilnehmer deutlich als solcher erkennbar ist. Eine Mengtenangabe für Fußgängergruppen wird nicht angegeben (evtl. gibt es aber gerichtsurteile dazu).
Siehe § 27 StVO:
(1)Für geschlossene Verbände gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß. Mehr als 15 Rad Fahrende dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Kinder- und Jugendgruppen zu Fuß müssen, soweit möglich, die Gehwege benutzen.(2) Geschlossene Verbände, Leichenzüge und Prozessionen müssen, wenn ihre Länge dies erfordert, in angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr frei lassen; an anderen Stellen darf dieser sie nicht unterbrechen.
(3) Geschlossen ist ein Verband, wenn er für andere am Verkehr Teilnehmende als solcher deutlich erkennbar ist. Bei Kraftfahrzeugverbänden muss dazu jedes einzelne Fahrzeug als zum Verband gehörig gekennzeichnet sein.
(4) Die seitliche Begrenzung geschlossen reitender oder zu Fuß marschierender Verbände muss, wenn nötig (§ 17 Absatz 1), mindestens nach vorn durch nicht blendende Leuchten mit weißem Licht, nach hinten durch Leuchten mit rotem Licht oder gelbem Blinklicht kenntlich gemacht werden. Gliedert sich ein solcher Verband in mehrere deutlich voneinander getrennte Abteilungen, dann ist jede auf diese Weise zu sichern. Eigene Beleuchtung brauchen die Verbände nicht, wenn sie sonst ausreichend beleuchtet sind.
(5) Wer einen Verband führt, hat dafür zu sorgen, dass die für geschlossene Verbände geltenden Vorschriften befolgt werden.
(6) Auf Brücken darf nicht im Gleichschritt marschiert werden.
Von Fahrradfahrern weiß ich das, da gibts ja sogar extra Gruppen, die sich da zusammen schließen um den Verkehr...(böse Zungen würden jetzt sagen, zu behindern :-D).
Es kam mir nur in den Sinn, weil meine Uni gegenüber einer viel befahrenen Straße liegt und sich dort genau eine Straßenbahnhaltestelle befindet, und wenn der ganze Mob aus Studierenden aussteigt, kommen in der Regel die Hälfte nicht mehr über die Ampel. Wären "wir" dann nicht auch ein Verband? Also wie gesagt, ob man das jetzt riskieren möchte, sei mal dahingestellt, aber mal so rein rechtlich...