Könnte ich bei der nächsten Gelegenheit in Haft genommen werden?
Gegen mich wurde die Ermittlungen momentan beschränkt also Pausiert nach 154 f StPO.
Wenn ich wieder in Deutschland seien sollte und sowie beim Einwohneramt wieder angemeldet bin.
Das bedeutet : dass ich bei der nächsten Gelegenheit bei einem erneuten Fehlverhalten (Anzeige.) von die selben Geschädigten oder jemand anderes - Sofort in Haft genommen werden kann, ggf. auch einen Gutachten in Auftrag gegeben wird.
Gutachten würde für mich heißen : Ich bin wieder im Maßregelvollzug, auf Unbestimmte Zeit.
Sehe ich dass so richtig ? :)
2 Antworten
Nach § 154 f StPO wird Ihr Ermittlungsverfahren nur vorläufig eingestellt, solange ein Hinderungsgrund – etwa Ihre Abwesenheit im Ausland – fortbesteht. Registrieren Sie sich bei Rückkehr in Deutschland wieder ordnungsgemäß, fällt dieser Hinderungsgrund weg und der Staatsanwalt muss die Einstellung entweder bestätigen oder das Verfahren weiterführen bzw. sofort einstellen, wenn eine Hauptverfahrenseröffnung auch dann nicht zu erwarten ist.
Eine erneute Strafanzeige löst ein eigenständiges Ermittlungsverfahren aus; das alte Verfahren kann dann nahtlos fortgesetzt oder mit dem neuen zusammengeführt werden.
Ob Sie bei dieser Wiederaufnahme sofort in Untersuchungshaft kommen, hängt allein von den Voraussetzungen des Haftbefehls ab, nicht vom bloßen Wegfall der Beschränkung nach § 154 f StPO. Für Untersuchungshaft (§§ 112 ff. StPO) müssen vorliegen: dringender Tatverdacht und mindestens ein Haftgrund (Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr). Ohne konkrete Anhaltspunkte für diese Haftgründe wird zunächst nur eine Vorladung ergehen und kein Haftbefehl.
Ein forensisches Gutachten und die Unterbringung im Maßregelvollzug (§ 63 StGB) sind erst nach einer Verurteilung möglich. Das Gericht kann zwar bereits im Vorfeld Sachverständige hinzuziehen, eine Maßregel wird aber nur im Urteil angeordnet, wenn es die rechtlichen Voraussetzungen (psychische Störung, Gefährlichkeit und mangelnde Schuldfähigkeit) feststellt. Die Unterbringung ist unbefristet, unterliegt jedoch einer jährlichen (spätestens halbjährlichen) Überprüfung durch das Gericht.
Wäre wohl sinnvoller gewesen …,da hätte ich mir einiges an Tippen ersparen können.
Er wurde übrigens schon begutachtet (inkl „Unterbringung“) und kennt die erfragten Abläufe aus eig. Erf. bestens;-)
Nein, sind sie nicht - sie machen nur ihre Arbeit nach bestem Wissen & Gewissen und das ist auch richtig & wichtig. Aber das weisst Du ja selbst, da Du nämlich längst nicht so dumm bist, wie Du Dich hier gerne darstellst.
Nein, das sieht Du so nicht richtig.
gute Antwort, aber schau einfach mal in die Fragen der vergangenen Tage......