Können meine Eltern weiterhin den Kinderzuschlag erhalten, wenn ich ausziehe, oder kann ich diesen selbst beantragen?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich plane, in naher Zukunft aus meinem Elternhaus auszuziehen. Dabei möchte ich sicherstellen, dass meine Eltern weiterhin den Kinderzuschlag erhalten. Das Kindergeld wird weiterhin gezahlt, da ich noch zur Schule gehe. Ich habe verstanden, dass für den Erhalt des Kinderzuschlags in der Regel das Zusammenleben im elterlichen Haushalt erforderlich ist. Allerdings frage ich mich, ob es, ähnlich wie beim Kindergeld, möglich ist, den Kinderzuschlag selbst zu beantragen, wenn man das 18. Lebensjahr erreicht hat.
Für eine Klärung dieser Frage wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
2 Antworten
Das ist nicht nur in der Regel so, dass Kind muss unter 25 sein und im Haushalt der Eltern leben und gemeldet sein, sonst kann kein Anspruch auf Kinderzuschlag bestehen.
Ja, kannst du, solange wie du noch zur Schule gehst oder noch studierst ganz bestimmt, und das auch noch mit 18 +. Als Azubi weiss ich nicht genau.
Nachtrag: Das es neben dem Kindergeld auch noch Kinderzuschlag gibt ist mir neu. Danke für die Information..0👩🏫
Kinderzuschlag ist nicht mit Kindergeld zu vergleichen !
Für den Kinderzuschlag muss das Kind unter 25 sein, so wie beim Kindergeld auch und ab der Vollendung des 18 Lebensjahres eine Voraussetzung für das Kindergeld erfüllen.
Dazu kommt, dass Kind muss im Haushalt der Eltern leben und gemeldet sein, sonst kann kein Anspruch auf Kinderzuschlag bestehen.
Wenn Du nicht mehr im Haushalt der Eltern lebst und gemeldet bist, besteht kein Anspruch mehr auf Kinderzuschlag.
Und selbst wenn ich nicht bei meinen Eltern wohne ? Und ich meine Kinderzuschlag nicht Kindergeld !!
LG