Können meine Eltern weiterhin den Kinderzuschlag erhalten, wenn ich ausziehe, oder kann ich diesen selbst beantragen?

2 Antworten

Das ist nicht nur in der Regel so, dass Kind muss unter 25 sein und im Haushalt der Eltern leben und gemeldet sein, sonst kann kein Anspruch auf Kinderzuschlag bestehen.

Ja, kannst du, solange wie du noch zur Schule gehst oder noch studierst ganz bestimmt, und das auch noch mit 18 +. Als Azubi weiss ich nicht genau.

Nachtrag: Das es neben dem Kindergeld auch noch Kinderzuschlag gibt ist mir neu. Danke für die Information..0👩‍🏫


isomatte  18.07.2024, 04:22

Kinderzuschlag ist nicht mit Kindergeld zu vergleichen !

Für den Kinderzuschlag muss das Kind unter 25 sein, so wie beim Kindergeld auch und ab der Vollendung des 18 Lebensjahres eine Voraussetzung für das Kindergeld erfüllen.

Dazu kommt, dass Kind muss im Haushalt der Eltern leben und gemeldet sein, sonst kann kein Anspruch auf Kinderzuschlag bestehen.

Soufian1234 
Beitragsersteller
 18.07.2024, 00:32

Und selbst wenn ich nicht bei meinen Eltern wohne ? Und ich meine Kinderzuschlag nicht Kindergeld !!

LG

isomatte  18.07.2024, 04:23
@Soufian1234

Wenn Du nicht mehr im Haushalt der Eltern lebst und gemeldet bist, besteht kein Anspruch mehr auf Kinderzuschlag.