Können / Werden Stammesmitglieder sog. "unkontaktierter Völker" wegen Straftaten angeklagt (werden)?
Beispiel:. Ein Reporter filmt das Opfern eines Stammesmitglieds zu ritualen Zwecken.
Oder Kannibalismus...
Das Video sieht z.b. ein Polizist bzw. Staatsanwalt.
Wird dann ein Strafverfahren eingeleitet?
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/PlanckEinstein/1633199270803_nmmslarge__0_0_150_150_e606c9223e32171f71d6c9626a0f04ee.jpg?v=1633199271000)
Das kann man so allgemein nicht beantworten, es kommt ganz auf das Recht des entsprechenden Staates an.
Ich kann mir vorstellen, dass die Staaten hier auf ihr Hoheitsrecht verzichten oder zumindest die Taten nicht angeklagt werden.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Blaufilmer/1722612553030_nmmslarge__0_0_3023_3024_b3ab443b0f60481e81ea92643ef07370.jpg?v=1722612553000)
Natürlich wird ein Gerichtsprozess eingeleitet. Erst recht: wenn sich dieser, wie einem Beispiel genannte, „Reporter“ NICHT ausweisen kann. Reporter Düsen Sachen dokumentieren, solange sie die Einverständniserklärung haben von allen Beteiligten (bei Unfällen zum Beispiel [wenn die zum Beispiel beteiligten Personen bei diesem Autounfall nicht dem zustimmen, muss eine Zens Situierung geschehen]. Das mit der Foto und Video Genehmigung von Personen erfolgt natürlich nur bei Interviews) aber, solange er etwas illegales dokumentiert (Tote ohne Zensur) wird definitiv ein Gerichtsverfahren wegen Datenschutz eingeleitet.
Also: JA
![](https://images.gutefrage.net/media/user/PlanckEinstein/1633199270803_nmmslarge__0_0_150_150_e606c9223e32171f71d6c9626a0f04ee.jpg?v=1633199271000)
In der Frage geht es nicht um die Strafbarkeit des Reporters, sondern um die der Ureinwohner.
Eine Strafbarkeit des Reporters läge in Deutschland nicht vor, ich denke auch in kaum einem anderen Land.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/annie80/1718552668232_nmmslarge__0_223_720_720_4443917a87fa560ad716ce2baf71f1e0.jpg?v=1718552668000)
Natürlich wird ein Gerichtsprozess eingeleitet.
Wenn, dann nur, wenn im entsprechendem Land das auch tatsächlich strafbar ist.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Blaufilmer/1722612553030_nmmslarge__0_0_3023_3024_b3ab443b0f60481e81ea92643ef07370.jpg?v=1722612553000)
Das sind keine illegalen Aufnahmen, weil das ja nur Beweislast für die Polizei ist. Und ich denke nicht, dass du auf einer Dashcam jemand Toten siehst.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/SimpleHuman/1720614076464_nmmslarge__0_0_626_626_3878e63c6cb9eaa0ea113884741b8eef.png?v=1720614077000)
Das nicht, aber ich könnte zufällig ein Verbrechen filmen
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/6_nmmslarge.png?v=1438863662000)
Wenn es strafbar ist in derem Land, ja.
Kannibalismus und Menschenopfer sind in Deutschland aber z.B. nicht illegal.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/TheAristocrat/1722634485905_nmmslarge__6_6_351_351_e2bd3a427d6f15367d2a1794b204d098.jpg?v=1722634486000)
Ein Menschenopfer zu erbringen, wäre ein Tötungsdelikt und somit auf alle Fälle strafbar!
![](https://images.gutefrage.net/media/user/SimpleHuman/1720614076464_nmmslarge__0_0_626_626_3878e63c6cb9eaa0ea113884741b8eef.png?v=1720614077000)
Die Chance ein unkontaktieren Volk in DE zu finden sind aber auch sehr gering ^^
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/6_nmmslarge.png?v=1438863662000)
Ja, aber in vielen anderen ländern ist kannibalismus auch nicht verboten.
Muss halt einvernehmlich sein.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/6_nmmslarge.png?v=1438863662000)
Und natürlich kann man es auch wie z.B. die indianer reservate in den usa machen, wo man sagt dass die da ihr eigenes ding machen können, aber das muss man explizit in den gestzen so regeln. Wenn man das so regelt können die indianer in ihren reservaten z.B. kasinos bauen obwohl das außerhalb illegal ist.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 211 Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 212 Totschlag
(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/6_nmmslarge.png?v=1438863662000)
Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
Trifft ja offensichtlich nicht zu. Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen ist es nicht.
Totschlag vielleicht, aber da musst du dann auch § 216, Tötung auf Verlangen bedenken.
(1) Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Nein. Sie unterliegen nicht der Gerichtsbarkeit.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/SimpleHuman/1720614076464_nmmslarge__0_0_626_626_3878e63c6cb9eaa0ea113884741b8eef.png?v=1720614077000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Fakten. Das wurde so festgelegt. Wenigstens für die Sentinelesen
![](https://images.gutefrage.net/media/user/SimpleHuman/1720614076464_nmmslarge__0_0_626_626_3878e63c6cb9eaa0ea113884741b8eef.png?v=1720614077000)
Das ist interessant und fair. Das google ich mal. Danke dir
Ist das so. Dass ein dokumentierter Mord ein Verfahren wegen eines illegal aufgenommenen Videos darstellt?
Wie istvdas dann mit den Dashcams in den Autos die Unfälle dokumentieren? Alles illegale Aufzeichnungen?