Natürlich wird ein Gerichtsprozess eingeleitet. Erst recht: wenn sich dieser, wie einem Beispiel genannte, „Reporter“ NICHT ausweisen kann. Reporter Düsen Sachen dokumentieren, solange sie die Einverständniserklärung haben von allen Beteiligten (bei Unfällen zum Beispiel [wenn die zum Beispiel beteiligten Personen bei diesem Autounfall nicht dem zustimmen, muss eine Zens Situierung geschehen]. Das mit der Foto und Video Genehmigung von Personen erfolgt natürlich nur bei Interviews) aber, solange er etwas illegales dokumentiert (Tote ohne Zensur) wird definitiv ein Gerichtsverfahren wegen Datenschutz eingeleitet.
Also: JA

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Ich schließe mich der kleinenfee aber auch ewigsuzu an.
Geh am besten vorsichtig und langsam an die Sache ran. Achte darau,f dass du entspannt bist und tief ein und ausatmest!

🫶🏻🫶🏻

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