"Das bedeutet, dass du für alle beim Kauf bestehenden, dem Kunden unbekannten Mängel haftest."

Genau das ist der Punkt, den ich meine und bei dem mir der Umfang noch nicht ganz klar ist. Ich hafte für die Mängel, die dem Käufer beim Verkaufszeitpunkt unbekannt sind. Das bedeutet für mich dann aber auch, dass ich bei Verkauf eines beschädigten und nicht fahrtüchtigen Fahrzeugs nicht für "Funktionsfähigkeit" hafte? Wenn das so ist, kann ich ja alle mir bekannten Probleme in den Kaufvertrag schreiben und bin so erst mal relativ abgesichert. Falls das nicht so wäre, dann könnte ich ja nicht mehr ohne total schlechtes Gefühl ein gebrauchtes Fahrzeug im schlechten Zustand (und dementsprechend auch niedriger Verkaufspreis) verkaufen?

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