Autokäufer will Auto wegen Mängeln zurückgeben?
Hallo, mir ist folgendes passiert. Vor 4 Wochen habe ich mein Auto verkauft. Der Käufer hat sich den Wagen genau angeschaut und dem Kauf zugestimmt (Kaufvertrag wie gesehen so gekauft + Keine Rücknahme/Gewährleistung). Nun nach ca. 4 Wochen schreibt er mich an und droht mir mit einem Anwalt, da er scheinbar von der Polizei aufgehalten wurde und Mängel festgestellt wurden die mir leider auch nicht bekannt waren. Das Fahrzeug hatte Tüv und alle Eintragungen zum Fahrzeug sind ordnungsgemäß im Fahrzeugschein aufgenommen worden. Er sagte mir ich solle das Fahrzeug zurücknehmen oder er schaltet einen Anwalt ein. Die Mängel am Fahrzeug waren mir leider nicht bekannt. Er hat mir dann auch den Mängelbescheid zugeschickt wobei ich gesehen habe, dass er den Wagen noch nicht umgemeldet hat, obwohl es im Kaufvertrag klipp und klar aufgenommen wurde. Soll ich mich eventuell auch mal an einen Anwalt wenden und das dort abklären oder muss ich das Auto zurücknehmen?
Liebe Grüße
8 Antworten
Ignorieren. Höchstens noch darauf hinweisen dass er das Fahrzeug schnellstens umzumelden hat wie im Vertrag vereinbart
Wenn du die Gewährleistung korrekt ausgeschlossen hast, hat er keine Chance. Einfach höflich antworten, dass du diese ausgeschlossen hast, von dem Mangel nichts wusstest und deshalb keine Haftung übernehmen kannst. Und dass er das Auto ummelden soll.
Ein Recht auf Rücknahme gibt es nie. Man braucht sie noch nichtmal auszuschliessen.
'Gekauft wie gesehen' ist eine juristisch irrelevante Floskel. Wichtig war, dass du die Gewährleistung ausgeschlossen hast.
Um welche Mängel geht es überhaupt? Lass sich von der Ankündigung, dass er einen Anwalt einschalten will, nicht beeindrucken. Welche Angaben zum Zustand des Autos hast du im Kaufvertrag gemacht?
Dass der Käufer das Auto noch nicht umgemeldet hat, hat mit seiner Reklamation nichts zu tun. Du solltest ihn daran erinnern, dass er den Vertrag wegen der Versäumten Ummeldung nicht erfüllt hat und dir dein Anwalt sehr gerne bei der Durchsetzung deine Interessen behilflich sein wird.
Mal hören, was er darauf antwortet.
Die Scheinwerfer kann er ja wohl selber einstellen.
Die anderen Punkte hätten bei deinem TÜV-Besuch auffallen müssen. Und zwar nicht dir, sondern dem Prüfer. Für dessen Fehler bist du nicht verantworlich. Oder bist du sachkundig genug, um die jetzt festgestellten Mängel erkannt haben zu können?
Leider habe ich nicht wirklich viel Ahnung von Autos, deshalb bin ich auch davon ausgegangen, dass soweit alles passt.
Eben. Du hast keine Ahnung und hast dich auf den TÜV-Bericht verlassen.
Ich habe einfach nur keine Lust, dass ich jetzt auf irgendwas sitzenbleibe oder etwas zahlen muss, geschweige denn mir irgendeinen Anwalt nehmen muss der sowas anfechtet. Ich habe das Auto mit gutem Gewissen verkauft in dem glauben, dass alles passt und derjenige Spaß haben wird mit dem Auto und dann kommt sowas. Da macht man sich dann natürlich Gedanken.
Auf was willst du sitzenbleiben? Du hast dein Geld bekommen. Wenn der Verkäufer jetzt irgendwas von dir will, muss er gegen sich klagen.
Du mußt zum jetzigen Zeitpunkt nichts machen. Dir auch keinen Anwalt nehmen.
Du könntest aber die Zulassungsstelle informieren, dass das Auto im Moment nicht versichert ist. Ich gehe davon aus, dass deine Versicherung den Vertrag mit dir beendet hat?
Ja die Versicherung hat mir meinen Beitrag gleich nach dem ich es dort gemeldet hatte zurückerstattet, daher ist der Wagen auch nicht versichert.
Wenn du als Privatverkäufer im Kaufvertrag Sachmängelhaftung / Gewährleistung ausgeschlossen hast, brauchst du garnichts zu tun und bist aus dem Schneider.
Aber der Käufer sollte sich hüten wegen der noch nicht erfolgten Ummeldung. Und du solltest nie ein Auto angemeldet übergeben !
Und du solltest nie ein Auto angemeldet übergeben !
Naja, wenn der Käufer einigermaßen seriös rüberkommt, sollte das kein Problem sein. Natürlich sollte man sich trotzdem noch absichern (Ummeldefrist in Kaufvertrag festsetzen und Schreiben an Zulassungsstelle + Versicherung schicken)
Schreiben an die Zulassungsstelle und Versicherung ist noch am gleichen Tag per Post und Email rausgegangen.
Wenn, sollte, ... nie ein verkauftes Auto angemeldet übergeben. Fertig. Verlange auch ich als Käufer garnicht.
Dann bist du erst recht fein raus und kannst seinen Anwaltsbrief abwarten
Kommt auf den gewährleistungsausschluss an ob der rechtmäßig ist, wenn nicht musst du nacherfüllen wenn er die Mängel bei gefahrübergang beweisen kann. Wenn die Klausel so im Vertrag steht dann hält sie wohl nicht
Also im Kaufvertrag steht „nach Probefahrt und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft der Verkäufer hiermit an den Käufer das nachstehend näher beschriebene Fahrzeug:“
Steht was wegen Arglist und Schäden an Körper Leib und leben ?
Nein, habe mich davor auch erkundigt was in den Kaufvertrag alles rein sollte.
Ja das muss aber normalweise rein kann aber sein das es bei dir noch keine agb ist
Es wurde die Scheinwerfereinstellung, Radhausbördelkante Freigängigkeit unzureichend, Scharfkantiges Kennzeichen, Ölverlust, 1. Achse scharfkantig beschädigt mit Berührungspunkt am Reifen angeblich.
Das macht für mich absolut keinen Sinn ich habe das Auto so vom Tüv abgenommen bekommen und danach nichts dran verändert. Es sind nagelneue Reifen drauf gewesen. Ich hatte nie Ölverlust zuvor und es wurde ja alles abgenommen und Fahrwerk etc. eingetragen so wie es auch im Fhzgschein steht.