Kleingewerbe?

3 Antworten

Hallo Dalyan,

Ja, Du musst Deinen Umsatz schätzen, aber schätze ihn bitte sehr niedrig, dann brauchst Du keine Steuern im Voraus zahlen. 😊

Hier mein Standard Text für Gründer:

Ein Einzelunternehmen kannst Du beim Gewerbeamt anmelden.

Anschließend musst Du für das Finanzamt den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" abgeben, das geht über die Elster Webseite. Es wird kein Brief mehr verschickt, Du musst von Dir aus auf Elster gehen und den Fragebogen absenden, kannst Du direkt 1 Tag nach der Anmeldung im Gewerbeamt tun. Erst danach bekommst Du Deine gewerbliche Steuernummer, die Du ja brauchst um Rechnungen zu schreiben. Beim Fragebogen kannst Du auch die "Kleinunternehmerregelung" beantragen wenn Du unter 22.000 EUR Umsatz bleibst. Dann darfst Du alle Deine Belege und Rechnungen ohne Umsatzsteuer buchen.

Wenn Du im Nebenberuf gründest, musst Du Deinen Arbeitgeber informieren über Deine Tätigkeit, der darf aber nicht Nein sagen, solange Du nicht übermüdet zur Arbeit kommst oder in Konkurrenz gehst.

Es ist sehr empfehlenswert, ein Gewerbliches Konto zu eröffnen, auch wenn es keine Pflicht ist, bei Einzelunternehmen / GbRs.

Dein Krankenversicherungs-Status ändert sich von "gesetzlich versichert" in "privat oder freiwillig gesetzlich" nur dann, wenn Du im Gewerbe mehr verdienst, als im Angestelltenverhältnis. oder wenn Du mehr als 20 Stunden pro Woche im Gewerbe arbeitest. Solange Du eindeutig mehr als Angestellter weiter arbeitest und verdienst, bleibt alles unverändert. Wenn der Versicherungsstatus sich ändert, empfehle ich, sich freiwillig gesetzlich zu versichern.

Nach der Gründung melden sich bei Dir ggf. noch die IHK (oder HWK), die GEZ, die Berufsgenossenschaft, wo Du Dich ggf. dann anmelden musst.

Als Einzelunternehmer oder GbR bist Du verpflichtet "einfache Buchhaltung" zu führen, das beinhaltet eine Liste mit allen Deinen Einnahmen und allen Ausgaben. Das kann man theoretisch sogar in einem guten Excel Sheet machen. Schöner und Professioneller ist aber eine Buchhaltungssoftware wie Sevdesk oder Lexware.

Beachte, dass Du rechtskonforme Rechnungen (oder Quittungen) ausstellen musst: https://qonto.com/de/blog/business/rechnungsstellung/quittung-oder-rechnung-kleinunternehmer

Insbesondere wenn man keine Kleinunternehmerregelung hat, ist es mit einer Buchhaltungssoftware viel einfacher die Umsatzsteuer-Voranmeldung direkt aus der Software ans Finanzamt zu senden.

Am Ende jeden Jahres musst Du über Elster folgende Erklärungen ans Finanzamt senden:

  • Die EÜR - Einnahmenüberschussrechnung (kannst Du googeln)
  • Eine Umsatzsteuererklärung (entfällt ab 2024 für Einzelunternehmen mit Kleinunternehmerregelung)
  • Deine Einkommensteuererklärung mit Anlage G (die den Gewinn aus der EÜR enthält)
  • Gewerbesteuererklärung ist notwendig ab >24.500 EUR Gewinn

Dalyan8 
Beitragsersteller
 26.07.2024, 16:21

Ich danke dir. Was sollte ich deiner Meinung nach als erstes tun?

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GandalfAwA  27.07.2024, 14:18
@Dalyan8

Hallo Dalyan,

Ich empfehle Dir folgendes: Lasse Deinen Tiktok Kanal erstmal ohne Werbung und verschaffe Dir so viele Zuschauer, bis Du Dir sicher bist, dass wenn Du Werbung hinzuschaltest Du mind. z.B. 100 EUR im Monat verdienst.

Erst dann melde Dein Gewerbe an und aktiviere dann die Werbung.

So stellst Du sicher, dass der Aufwand den Du betreibst um das Gewerbe anzumelden sich auch wirklich lohnt. 😊

Die Schritte stehen ja oben:

  1. Gewerbeamt
  2. Finanzamt / Elster Fragebogen
  3. Buchhaltung / Belege sammeln
  4. Am Ende des Jahres die Anträge ans Finanzamt.

Steuern zahlst Du erst am Ende des Jahres, die Summe vom gesamten Jahr, lege Dir daher immer 30% aller Einnahmen bei Seite.

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zunächst einmal: Es gibt kein Keingewerbe. Es gibt eine Kleingewerberegelung beim Finanzamt, und für den Job "Influencer" wäre es blödsinn weil man nur B2B Kunden hat und sich die Regelung nur bei B2C Lohnt.

Existenzgründerseminar bei der IHK sollte alle Fragen klären.


Dalyan8 
Beitragsersteller
 26.07.2024, 14:18
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geheim007b  26.07.2024, 15:51
@Dalyan8

das ist keine offizielle Seite. Wie gesagt, den Beriff Kleingewerbe gibt es gewerberechtlich nicht. Ein Gewerbe ist ein Gewerbe, unabhängig von seiner Größe. Es gibt steuerlich eine Kleingewerberegelung, das hat aber nichts mit dem Gewerbeamt zu tun sondern sind nur steuerliche erleichterungen die mit dem Finanzamt vereinbart werden können. Im Fall Influencer wäre man bescheuert wenn man sich da unterwerfen würde weil es unnötig Geld kostet.

Die Kleinunternehmerregelung lohnt sich wenn folgende Bedingungen erfüllt werden:

  • Hauptsächlich Privatkunden
  • keine oder wenige laufende Kosten/Anschaffungen
  • eher langfristig keine Überschreitung des Freibetrages

Auf Influencer trifft nichts davon zu.

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Dalyan8 
Beitragsersteller
 26.07.2024, 16:06
@geheim007b

Okay ich danke dir. Also was genau sollte ich als erstes tun bzw. bei wem sollte ich mich als erstes melden

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geheim007b  26.07.2024, 16:08
@Dalyan8

wie hier schon geraten wurde, es gibt kostenfreie Gründerseminare von der IHK bei denen alles wichtige erzählt wird und man auch Fragen stellen kann. Als dank darf man dann jedes Jahr eine Mitgliedschaft zahlen (muss man aber auch ohne das Gründerseminar ;))

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Es gibt kein "Kleingewerbe", sondern nur das Gewerbe.

Dir fehlen erkennbar jegliche Kenntnisse, deshalb solltest Du unbedingt zuerst ein Existenzgründerseminar bei Deiner IHK besuchen, damit Du zumindest mal die kaufmännischen Grundlagen beherrschst, andernfalls wirst Du nämlich gnadenlos scheitern.

Ich weiß, das klingt hart, es ist aber so.


Dalyan8 
Beitragsersteller
 26.07.2024, 14:17

https://www.gewerbeanmeldung.de/was-ist-ein-kleingewerbe

mir ist schon klar das es keine Rechtsform des Kleingewerbe existiert. Gerne kannst du dir mal den Link anschauen.

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Rasentraktor007  26.07.2024, 14:20
@Dalyan8

Galubst Du ernsthaft, dass ich den nicht kenne?

Und nochmal:

Es gibt kein "Kleingewerbe", sondern nur das Gewerbe.

Das "Kleingewerbe" wird oft mit der Kleinunternehmerregelung verwechselt oder gleichgesetzt, das hat aber nur steuerrechtliche Bewandtnis, keine gewerberechtliche.

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