Wann muss ich eine Gewerbe anmelden wenn ich über TikTok Geld verdienen möchte?

3 Antworten

Egal auf welcher Plattform du deine Angebote anbieten willst, wenn du damit beginnst, bist du nach 14 GewO verpflichtet, dass gleichzeitig beim Gewerbeamt anzuzeigen. Testphasen und Freibeträge kennt das Gewerberecht nicht. Ob oder wann du tatsächlich etwas verdienst ist auch irrelevant. Auch Unternehmen, die Verlust machen, müssen angemeldet sein.

Natürlich kann man es auch nachträglich machen. Diese Verspätung ist aber eine Ordnungswidrigkeit und wird meist mit Bußgeld geahndet.

Informiere dich vor diesem Schritt auf jeden Fall bei einem Rechtsanwalt für Medienrechte, um ganz sicher gehen zu können, wie die genaue Reihenfolge sein muss.

Wenn danach alles klar ist, folge den Schritten, die dir dieser Anwalt geraten hat.
Danach kannst du dich beim "TikTok Creator Fund" bewerben und schauen, ob sie dich überhaupt annehmen.

Sobald du den ersten Cent erwirtschaftest.


verreisterNutzer  01.06.2024, 02:03

Man kann auch rückwirkend ein Gewerbe anmelden

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Jurafuchs  01.06.2024, 02:04
@verreisterNutzer

Das entbindet dich aber nicht von entsprechenden Straftaten die bis dahin begangen wurden.

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verreisterNutzer  01.06.2024, 02:06
@Jurafuchs

Das wird als Ordnungswidrigkeit gewertet und nicht als Straftat. Außerdem sind die Behörden meist kulant

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Jurafuchs  01.06.2024, 02:07
@verreisterNutzer

Nein, Steuerhinterziehung ist eine Straftat. Eine entsprechende "Kulanz" vermag ich hier nicht zu beurteilen.

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verreisterNutzer  01.06.2024, 02:11
@Jurafuchs

Steuerhinterziehung ist es nur, wenn die Einnahmen nicht korrekt angegeben werden.

Theoretisch ist das zuerst eine Steuerhinterziehung, aber er hat 60 Monate Zeit, um es rückwirkend anzumelden. Wenn er das getan hat, wird das zu einer Ordnungswidrigkeit

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Jurafuchs  01.06.2024, 02:12
@verreisterNutzer

Auch fehlende Angaben sind Steuerhinterziehung. Ebenso gibts da keine Berichtigung, die eine Straftat entfernt.

Informiere dich bitte, ehe du Behauptungen triffst.

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verreisterNutzer  01.06.2024, 02:20
@Jurafuchs

"Laut § 14 GewO muss ein Gewerbe zeitgleich zur Tätigkeitsaufnahme angemeldet werden. Eine rückwirkende Anmeldung ist zwar zulässig, jedoch können dadurch Kosten durch Bußgelder und etwaige Steuernachzahlungen entstehen, da laut Einkommensteuergesetz gewerbliche Einnahmen gesondert erfasst werden müssen. Bei Versäumnissen hinsichtlich der Gewerbeanmeldung kann zudem eine Ordnungswidrigkeit vorliegen."

https://www.acquisa.de/magazin/gewerbe-rueckwirkend-anmelden

Es handelt sich also um eine Ordnungswidrigkeit

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