In Privatinsolvenz Kleingewerbe anmelden?
Ich arbeite und befinde mich in der Privatinsolvenz, möchte jedoch ein Kleingewerbe anmelden. Wie läuft das ab? Wie viel darf ich dann noch mit meinem Gewerbe verdienen?
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Du darfst Millionen verdienen, aber alles oberhalb der Pfändungsgrenze gehört dann dem Insilvenzverwalter
Apropo... einen solchen hast Du auch, also schließ Dich mit dem kurz, der wird Dich entsprechend aufklären
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Spielt keine Rolle wo Dein Verdienst her kommt, die Pfändungsfreigrenze gilt während der Insolvenz für ALLE Einnahmen, egal wie die erwirtscahftet werden
Darum gehts doch: KEIN Vermögen aufbauen sondern Schulden abzahlen und Buße tun
Die zwei Jahre sind eh nen Witz mittlerweile. Wurd doch umgestzt, wenn mich nicht alles irrt oder!?
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Du musst ein Gewerbe anmelden
Generell gibt es keine Begrenzung für das Gewerbe.
Aber wenn du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest, dürftest du nur 22.000€ Umsatz machen
Natürlich musst du das Geld zum Abbezahlen deiner Schulden benutzen
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Danke für deine Antwort. Ich arbeite ja Vollzeit . Gibt es bei meinen Vollzeit Job und klein Gewerbe jeweils eine Pfändungsgrenze? Oder zählt es einfach wie viel ich insgesamt verdiene ? also gibt es beim Job eine Grenze und beim Gewerbe dann auch?
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Natürlich insgesamt - ist doch logisch
Wie kommst du drauf dass für jedes einzelne Einkommen eigene Freibeträge gibt?
Danke Michael für deine Antwort. Ich arbeite ja Vollzeit . Gibt es bei meinen Vollzeit Job und klein Gewerbe jeweils eine Pfändungsgrenze? Oder zählt es einfach wie viel ich insgesamt verdiene ? ( mein insolvenzverwalter ist im Urlaub noch ) also gibt es beim Job eine Grenze und beim Gewerbe dann auch?