In Privatinsolvenz Kleingewerbe anmelden?
Ich arbeite und befinde mich in der Privatinsolvenz, möchte jedoch ein Kleingewerbe anmelden. Wie läuft das ab? Wie viel darf ich dann noch mit meinem Gewerbe verdienen?
2 Antworten
Du musst ein Gewerbe anmelden
Generell gibt es keine Begrenzung für das Gewerbe.
Aber wenn du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest, dürftest du nur 22.000€ Umsatz machen
Natürlich musst du das Geld zum Abbezahlen deiner Schulden benutzen
Natürlich insgesamt - ist doch logisch
Wie kommst du drauf dass für jedes einzelne Einkommen eigene Freibeträge gibt?
Du darfst Millionen verdienen, aber alles oberhalb der Pfändungsgrenze gehört dann dem Insilvenzverwalter
Apropo... einen solchen hast Du auch, also schließ Dich mit dem kurz, der wird Dich entsprechend aufklären
Danke Michael für deine Antwort. Ich arbeite ja Vollzeit . Gibt es bei meinen Vollzeit Job und klein Gewerbe jeweils eine Pfändungsgrenze? Oder zählt es einfach wie viel ich insgesamt verdiene ? ( mein insolvenzverwalter ist im Urlaub noch ) also gibt es beim Job eine Grenze und beim Gewerbe dann auch?
Spielt keine Rolle wo Dein Verdienst her kommt, die Pfändungsfreigrenze gilt während der Insolvenz für ALLE Einnahmen, egal wie die erwirtscahftet werden
Darum gehts doch: KEIN Vermögen aufbauen sondern Schulden abzahlen und Buße tun
Die zwei Jahre sind eh nen Witz mittlerweile. Wurd doch umgestzt, wenn mich nicht alles irrt oder!?
Danke für deine Antwort. Ich arbeite ja Vollzeit . Gibt es bei meinen Vollzeit Job und klein Gewerbe jeweils eine Pfändungsgrenze? Oder zählt es einfach wie viel ich insgesamt verdiene ? also gibt es beim Job eine Grenze und beim Gewerbe dann auch?