In Privatinsolvenz Kleingewerbe anmelden?

2 Antworten

Du musst ein Gewerbe anmelden

Generell gibt es keine Begrenzung für das Gewerbe.

Aber wenn du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest, dürftest du nur 22.000€ Umsatz machen

Natürlich musst du das Geld zum Abbezahlen deiner Schulden benutzen


Elana784 
Beitragsersteller
 04.08.2023, 23:20

Danke für deine Antwort. Ich arbeite ja Vollzeit . Gibt es bei meinen Vollzeit Job und klein Gewerbe jeweils eine Pfändungsgrenze? Oder zählt es einfach wie viel ich insgesamt verdiene ? also gibt es beim Job eine Grenze und beim Gewerbe dann auch?

NackterGerd  05.08.2023, 05:51
@Elana784

Natürlich insgesamt - ist doch logisch

Wie kommst du drauf dass für jedes einzelne Einkommen eigene Freibeträge gibt?

Du darfst Millionen verdienen, aber alles oberhalb der Pfändungsgrenze gehört dann dem Insilvenzverwalter

Apropo... einen solchen hast Du auch, also schließ Dich mit dem kurz, der wird Dich entsprechend aufklären


Elana784 
Beitragsersteller
 04.08.2023, 23:19

Danke Michael für deine Antwort. Ich arbeite ja Vollzeit . Gibt es bei meinen Vollzeit Job und klein Gewerbe jeweils eine Pfändungsgrenze? Oder zählt es einfach wie viel ich insgesamt verdiene ? ( mein insolvenzverwalter ist im Urlaub noch ) also gibt es beim Job eine Grenze und beim Gewerbe dann auch?

MichaelSAL74  05.08.2023, 09:24
@Elana784

Spielt keine Rolle wo Dein Verdienst her kommt, die Pfändungsfreigrenze gilt während der Insolvenz für ALLE Einnahmen, egal wie die erwirtscahftet werden

Darum gehts doch: KEIN Vermögen aufbauen sondern Schulden abzahlen und Buße tun

Die zwei Jahre sind eh nen Witz mittlerweile. Wurd doch umgestzt, wenn mich nicht alles irrt oder!?