Kleiner Unfall ohne Führerschein?

7 Antworten

Naja, sie hat auf jeden Fall gegen StVG § 21 verstoßen:

StVG § 21: Fahren ohne Fahrerlaubnis sieht eine Geldstrafe (mindestens fünf, höchstens 360 Tagessätze) oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwölf Monaten vor.

Was die Falschaussage betrifft, wird sich im Verlauf des Verfahrens zeigen.

Was die Freundin betrifft, so ist die Frage ob dass das Auto der Freundin war oder ihr eigens. Wenn es das Auto der Freundin war, so wird sie auch mit Konsequenzen rechnen müssen, sofern sie ihr wissentlich erlaubt hat mit ihrem Auto zu fahren ohne das sie im Besitzt einer Fahrerlaubnis ist.

Auf jeden Fall wird deine Freundin in den nächsten Wochen Post bekommen. Ich denke das es wahrscheinlich auf eine Geldstrafe und eine Verlängerung des Fahrverbotes hinauslaufen wird. Es ist davon auszugehen das auch eine MPU (Medizinisch Psychologische Untersuchung) zur generellen Eignung der Fahrtauglichkeit angeordnet wird. Kann insgesamt eine recht teure Angelegenheit werden. Denn bei fahren ohne Fahrerlaubnis versteht der Gesetzgeber keinen Spaß!

Deine Freundin bekommt eine hohe Geldstrafe (wenn über 18) oder viele Sozialstunden wenn sie unter 18 ist. Das Lügen wird ihr definitiv negativ ausgelegt.

Einen Führerschein kann sie sich die nächsten Jahre abschminken.

Die Freundin macht sich nur strafbar wenn sie ihr das Fahrzeug überlassen hat.

Nein, die Beifahrerin wird keine Strafe bekommen, aber die Fahrerin ohne Führerschein sehr wohl und auch keine harmlose. Und vielleicht sollte man sich ne neue Freundin suchen. Eine, die nicht einem etwas in die Schuhe schiebt, um selbst davon zu kommen.


keinen Führerschein mehr besitzt (wurde ihr für paar Monate entzogen)

Somit kann das Fahrzeug nun eingezogen und verwertet werden, denn sie hat ja deutlich unter Beweis gestellt, dass nichtmal ein Fahrverbot sie vom Fahren abhalten kann.

§21 StVG:

(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter
1. das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,
2. als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder
Wird ihre Freundin mit Führerschein auch eine Strafe bekommen?

Davon darfst Du (bzw. sie) ausgehen. Und das zu Recht.