Klasse C über THW (18 Jahre) gewerblich / privat fahren?
Darf man unter 21 schon gewerblich fahren wenn man die BKrQualifikation gemacht hat (eventuell nur 7,5 ?) ? Und wenn man erst ab 21 gewerblich fahren darf- kann man die Qualifikation dann kurz vor 21 machen / schon etwas früher zb ab 19 Jahren (um das schonmal erledigt zu haben ?
Und gibt es Begrenzungen was ich privat fahren darf (zb nur 7,5 ?)
..und ist unter gewerblich auch schon folgendes zu verstehen ;
Abholung von Mietfahrzeugen für eine Firma (Leerfahrt).
Danke im Voraus. Ich hoffe Ihr könnt mir helfen !
2 Antworten
Zu den Altergrenzen bin ich jetzt nicht ganz sicher. Vielleicht kann da ein anderer User was dazu schreiben. Aber zu folgenden Punkten kann ich Dir helfen
Und gibt es Begrenzungen was ich privat fahren darf (zb nur 7,5 ?)
Wenn Du den passenden Führerschein hast, darfst du privat alles fahren. Du kannst klar mit nem 40 to Zug zum Bäcker fahren und 3 Brötchen holen. Ist nicht verboten. Allerdings gibt es sog. "Privatfahrten" bei denen keine Lenk- und Ruhezeiten gelten nur bis 7,5 to. Wenn Du mit einem größeren Fzg für private Zwecke unterwegs bist, dann brauchst Du zwar keine 95, aber musst die Sozialvorschriften einhalten und die Fahrzeiten aufzeichnen (Fahrerkarte stecken) und Pausen machen. Die Fahrt wird dann behandelt als wäre sie gewerblich.
Abholung von Mietfahrzeugen für eine Firma (Leerfahrt).
Für Leerfahrten und Überführungsfahrten bzw Werkstattfahrten brauchst Du keine 95, musst aber die Karte stecken. Das Fahrzeug muss aber wirklich leer sein. Du kannst so z.B. auch einen leeren LKW zum Kunden fahren und dort abstellen zur Beladung. Ein anderer Fahrer (mit95) kann ihn dann wieder abholen
Klar... Klasse C ist ja über 7,5 to - aber ohne Anhänger. Damit kannst Du eine Sattelzugmaschine solo fahren. Wenn Du den Auflieger aufsattelst, dann brauchst Du CE
Hallo Chemestry,
die Kraftfahrer Ausbildung im THW kann man als Berufskraftfahrerqualifikation anerkennen lassen.
Danach gelten die für jeden Berufskraftfahrer gültigen Regelungen.
D.h. wenn ein Berufskraftfahrer erst mit 21 loslegen darf, dann ist das so.
Privat darfst du dann alles fahren, was du mit dem Führerschein Klasse C fahren darfst.
Ben
die Kraftfahrer Ausbildung im THW kann man als Berufskraftfahrerqualifikation anerkennen lassen.
Vorsicht!!! Dünnes Eis..............
Die normale Kraftfahrerausbildung im Ortsverband wird NICHT anerkannt, da ein THW-OV keine Ausbildungsstätte im Sinne des Gesetzes ist. Das einzige was als ein Modul zählt ist der Lehrgang "Ladungssicherung" an der THW-Schule in Hoya.
Die THW-Schule ist als Ausbildungsstätte für BKFQ anerkannt. Aber das ist dann auch nur eines von 5 Modulen
das soll öfters vorkommen. Da hat wieder jemand das Gras wachsen hören und irgendwas erzählt :-))
Ach Danke für die kurze Diskussion hier. Ich werde mich da mal informieren. Eventuell lohnt es sich ja auch wenn es nur ein Modul ist.
Vielen Dank das hilft mir schonmal sehr weiter !Gerade der Punkt zum Thema Privatfahrten. Kleine Verständnisfrage: könnte man mit der Klasse C eine Zugmaschine ohne Auflieger fahren ?